Der Naturschutz gibt den Ton an

"Es gibt keinen planerischen Ermessensspielraum", sagt Edeltrud Bayer, Leiterin des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Trier, und macht damit klar: Naturschutzrechtlich gesehen gibt es keine Alternative zum Neubau der Wiltinger Saarbrücke am alten Standort.

 Das Streitobjekt: An der Frage, wo die neue Wiltinger Saarbrücke entstehen soll, scheiden sich die Geister.TV-Foto: Anke Pipke

Das Streitobjekt: An der Frage, wo die neue Wiltinger Saarbrücke entstehen soll, scheiden sich die Geister.TV-Foto: Anke Pipke

Wiltingen/Trier. "Dem Kreis sind durch die Vorgaben des Naturschutzes die Hände gebunden", sagt Landrat Günther Schartz und reagiert damit auf das Ergebnis einer Unterschriftenaktion in Wiltingen. Dabei äußerten rund 600 Bürger ihren Unwillen, dass die Saarbrücke an ihrem alten Standort und nicht in unmittelbarer Nähe zum Ort neu gebaut werden soll (der TV berichtete).

Beide Standorte liegen in Schutzgebieten



Auch der mit der Planung betraute LBM Trier weist darauf hin, dass sich beide Standorte im Naturschutzgebiet Wiltinger Saarbogen und im FFH-Schutzgebiet Serriger Bachtal, Leuk und Saar befinden. Dadurch gebe es sehr strenge Richtlinien, an denen sich das Bauprojekt orientieren müsse, teilt LBM-Leiterin Bayer auf TV-Anfrage mit. Ein Projekt in FFH-Gebieten dürfe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gebe, die mit weniger oder gar keinen Beeinträchtigungen für die Natur verbunden sind. Und der Bau der Brücke am alten Standort sei nun einmal mit dem bestehenden Bau umweltverträglicher als mit einem Neubau an der gewünschten Stelle. Denn dort bewirke der Bau aus wasserwirtschaftlicher Sicht "eine Anhebung der Wasserspiegellage um mehrere Zentimeter". Um diese Wirkung auszugleichen, müsste es eine Abbaggerung der Uferbereiche in einer Größenordnung von etwa 50 000 Kubikmeter geben.

Auch auf das Argument der Wiltinger, der Bau am alten Standort sei zusammen mit dem Ausbau der K 147 ein stärkerer Eingriff in die Natur, gibt Bayer eine Antwort: Zwischen den beiden Projekten bestehe kein rechtlicher Zusammenhang, sie müssten separat behandelt werden. Dennoch lässt sich die LBM-Leiterin auf eine hypothetische Aussage ein: "Bei einem - unterstellten - anderen Brückenstandort wäre die Streckensanierung immer noch fällig, lediglich der Bau des Radweges könnte - je nach neuem Standort der Brücke - ganz oder teilweise entfallen." Aber: "Eine rechtlich zulässige Standortalternative gibt es nicht", sagt Bayer und macht damit klar: Alles "hätte, wäre, wenn" nutzt kaum etwas.

LBM: Keine deutliche Zunahme des LKW-Verkehrs



"Der Anhaltspunkt, dass die Befürchtungen auch nur ansatzweise eintreten könnten", fehlt Bayer indes bei der Sorge der Brücken-Anwohner, dass mit Wegfall der Lastenbeschränkung mehr LKW an ihrer Haustür vorbei poltern. Die Erfahrungen zeigten, dass die meisten LKW ohnehin zwischen Trier/Konz und Saarburg die B 51 nutzen, weil die Route über die Wiltinger Kupp für solche Fahrzeuge gesperrt ist.

Das Fazit der LBM-Leiterin fällt deutlich aus: "Die Schutzgebiete sind gesetzlich ausgewiesen. Die Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Daher gibt es keinen planerischen Ermessensspielraum."

Die Wiltinger wollen sich dem Vernehmen nach damit nicht abfinden und planen weitere Aktionen.

meinung

Das Ganze im Blick

Es könnte doch so schön sein. Von Kanzem kommend könnte das Auto den Berg herunterrollen, quasi direkt auf die Brücke am neuen Standort, und in Nullkommanix hieße es am Wiltinger Ortseingang "Sie haben Ihr Ziel erreicht". Ob das die Wiltinger in dieser Angelegenheit jemals von sich behaupten können, ist offen. Zu wünschen wäre es ihnen. Denn der jetzige Brückenstandort ist touristisch betrachtet eine Bremse für die Dorfentwicklung. Welcher Radfahrer fährt schon zur Brücke hin, um auf der anderen Seite wieder zurückzustrampeln? Hier ist ein großes Konzept gefragt, das die Themen K 147-Straßenausbau, Verkehrs- und Radwegeanbindung sowie touristische Chancen für dieses Saargebiet im Ganzen betrachtet und nicht nur Einzelprojekte. a.pipke@volksfreund.de

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