Die großen Hoffnungen sind jäh geplatzt

Pellingen · Die Windkraftpläne sind nicht nur in Pellingen an den deutlich enger gefassten Zulassungskriterien des Landes geplatzt. Vier neue Räder hatte die Gemeinde geplant. Nun warten die Ratsmitglieder auf die Genehmigung für gerade einmal zwei Anlagen und sind ordentlich gefrustet.

 Kein Zuwachs mehr möglich: Hinter den bestehenden Anlagen in Richtung Pellingen waren vier neue große Windräder geplant. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Kein Zuwachs mehr möglich: Hinter den bestehenden Anlagen in Richtung Pellingen waren vier neue große Windräder geplant. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Foto: Friedhelm Knopp (f.k.) ("TV-Upload Knopp"

Pellingen "Wir sind als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet" hieß es resigniert in einem Ausschuss der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer, als man dort jüngst die Trümmer aller Windkrafthoffnungen zusammenkehrte. Grund: Eine Mainzer Ministerratsentscheidung hatte 2016 die Genehmigungskriterien für Windräder drastisch eingeschränkt: 1000 Meter Mindestabstand zu zusammenhängenden Siedlungen, null Genehmigungsfähigkeit in Naturparkkernzonen sowie Wasserschutzgebieten und einiges mehr. Ergebnis: Die von den Verbandsgemeindeverwaltungen eingereichten Flächennutzungspläne "Windenergie" wurden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kräftig zusammengestrichen - in vielen Fällen blieben nur noch wenige Flächen übrig.Der "Tiger-Spruch" gilt im Kleineren auch für die Gemeinde Pellingen. Mit der Hoffnung auf eine sichere wie dauerhafte Einnahme aus Windstrom hatte sich Pellingen 2014 als "Windpark Pellingen" (Wipp) an einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) des Kreises und der Verbandsgemeinde (VG) Konz beteiligt. Als Entwicklungsgesellschaft ist die Weag Windpark Konz mit im Boot. Über 800 000 Euro hatte die Gemeinde für das Projekt in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt. Das Geld fehlt an anderen Stellen, doch es sollte eine sichere Investition in die Zukunft sein, denn der Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft der VG Konz wies gerade die Pellinger Gemarkung "Dreikopf" als besonders geeignet aus. Die Höhe hat eine hohe Windhöfigkeit, wie die unmittelbar angrenzenden Windparks auf dem Gebiet der VG Kell am See und auf der Gemarkung Wiltingen zeigen. Insgesamt drehen sich dort derzeit 14 Windräder.Zwischen diesen Anlagen und der Ortslage Pellingen wollte die Gemeinde vier große Anlagen errichten, von denen jedoch mindestens zwei unterhalb der 1000-Meter-Marke zum Ortsrand gestanden hätten. Die von der Weag Windpark Konz eingereichten Bauanträge wurden 2016 abgelehnt. Dazu gelten ab 2017 die Änderungen des Energieeinspeisegesetzes (EEG). Die festen Stromerzeugungsvergütungen entfallen. Stattdessen ist zur Errichtung von Windanlagen die Teilnahme an einem Ausschreibe- und Bieterverfahren erforderlich."Unser Windparkprojekt, so wie wir es uns vorgestellt haben, ist damit erst einmal gescheitert", erklärte Ortsbürgermeister Horst Hoffmann in der jüngsten Ratssitzung. Auch ein Kompromissvorschlag, wenigstens zwei Anlagen zu genehmigen, sei von der SGD Nord abgelehnt worden. Hoffmann: "Die Behörde zeigte keinerlei Kompromissbereitschaft." Dies sei angesichts der jahrelangen Mühen um die Koordination von fast 320 Flächeneigentümern, den Bürgerbeteiligungen und der mühsamen Berücksichtigung aller Einwände einfach unglaublich. "Ich muss aufpassen, die richtigen Worte zu finden und nicht die Fassung zu verlieren", sagte Hoffmann.Für den ratlosen Rat hatten auch Beigeordneter Joachim Weber von der VG und Weag-Vertreter Lutz Gubernator wenig Trost. Man warte noch auf die Genehmigung eines sogenannten Zielabweichungsantrages für zwei mögliche Anlagen. Dazu kamen noch weitere Tiefschläge: Das vorliegende Artenschutzgutachten reiche den Naturschutzbehörden wegen eines Rotmilanbestandes nicht aus. Und für neue Anlagen würden die Einnahmen durch das geänderte EEG extrem sinken. Gubernator: "Das stellt zahlreiche Projekte mittlerer Güte in Frage und ist eine zusätzliche Hürde zum verschärften Genehmigungsverfahren."Die Fraktionen nahmen es kopfschüttelnd zur Kenntnis. Die Schuld der Gemeinde sei dies nicht - man habe sich jede Mühe gegeben, alle einzubeziehen und auch viel Geld angefasst. Die fraktionsübergreifende Resignation war spürbar - zu beschließen gab es nichts. KommentarMeinung

Gegenwind auf den Höhen Zugegeben bin ich kein Freund der Windkraft, so wie sie exzessiv in Wäldern und auf Höhen der Region installiert wurde. Landschaftsbilder in Hunsrück und Eifel sind mit fragwürdigem Nutzen nachhaltig demoliert worden. Und bitte nicht mit dem fadenscheinigen Ökofähnchen wedeln. Den Hauptnutzen hatten die Betreiber und die Verpächter - meist die Ortsgemeinden. 2016 reichten viele Verbandsgemeinen ihre "verbesserten" Flächennutzungspläne ein. Danach wären die Riesenwindmühlen rücksichtslos auch in Waldgebiete, über Moselhöhen oder in Naturparks gepflanzt worden. Erst mal ist Schluss mit lustig. Doch manchmal trifft es auch die Falschen, etwa die Gemeinde Pellingen: Zwei Jahre geplant, abgestimmt, den Konsens gesucht für vier neue Anlagen auf einer Höhe, wo sich schon 14 Rotoren drehen und die landschaftlich nicht sooo attraktiv ist. Die vier Neulinge wären dort in der Masse untergegangen. Aber Ausnahmen gibt's nicht mehr. trier@volksfreund.de ERHöHUNG DER GRUNDSTEUER ABGELEHNT:

Extra

Die Kommunalaufsicht hatte die Anhebung des Grundsteuersatzes von 400 auf nunmehr 440 Prozent gefordert. Auf Empfehlung von Ortsbürgermeister Hoffmann lehnte dies der Rat einstimmig ab. Begründung: Die Pro-Kopf-Verschuldung sei erheblich gesunken, und Pellingen habe in der VG Konz den geringsten Verschuldungsgrad. Sogar aus dem Entschuldungsfonds sei man daher herausgefallen. Konsens: Nicht immer die Bürger weiter schröpfen!

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