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aus unserem Archiv vom 14. Januar 2011
Autor: Von unserem Redakteur Christian KremerOrt: TawernKommentare: Kommentare zeigenDrucken  E-Mail

Diskussion um Kosten für die Katz

Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Die kommunalen Ordnungsämter müssen dieses Staatsziel erfüllen. Zurzeit können sie bei Fundkatzen noch die Verantwortung auf den Finder abschieben. Das will Egon Sommer (SPD) aus Tawern ändern - am liebsten für den ganzen Kreis Trier-Saarburg.

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Egon Sommer spazierte vergangenen Oktober von Tawern aus in Richtung Onsdorf. Auf einem mit hohem Gras bewachsenen Feldweg kam ihm eine kleine rot-weiß getigerte Katze entgegen. Sie miaute laut, sprang vor ihm her. Als Sommer sich dem Tierchen näherte, hüpfte es gezielt in eine Richtung.
 
150 Meter weit ließ sich der 70-Jährige von der Katze führen. An einem Schuppen stieß Sommer dann auf drei weitere Katzenbabys. "Vier fast verhungerte Wesen umringten mich hilfesuchend, kletterten an mir hoch", beschreibt Sommer diese Begegnung.

Weil er kein Muttertier finden konnte, nahm er die vier bei sich zu Hause auf und peppelte sie auf. Danach begann für den SPD-Kommunalpolitiker, der für seine Partei im Verbandsgemeinderat Konz sitzt, ein erfolgloser Kampf mit den Behörden. Direkt in seinem ersten Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung machte er klar, dass er die Jungkatzen dauerhaft aufnehmen würde. Zugleich bat er um finanzielle Unterstützung. Rund 1000 Euro kostet es, vier Katzen vorschriftsmäßig zu impfen, zu kastrieren und von Parasiten zu befreien.

Laut Tierschutzgesetz ist die Gemeinde dazu verpflichtet, bei Fundtieren diese Kosten zu tragen. Doch die Verbandsgemeinde (VG) lehnte die Unterstützung ab. Auf TV-Anfrage hieß es: "Bei Katzen wird die Fundtiereigenschaft grundsätzlich abgelehnt, es sei denn, das Tier ist angefahren oder sonst verletzt."

VG: Katzen sind keine Fundtiere
 
Das Ordnungsamt spielt damit auf eine Unterscheidung zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren an. Während das Amt bei Fundtieren gesetzlich verpflichtet ist, für sie zu sorgen, ist das bei herrenlosen Tieren nicht der Fall. Darin sieht Sommer ein grundsätzliches Problem: 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a im Grundgesetz aufgenommen. "Die Unterscheidung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren verstößt seitdem gegen das Grundgesetz", sagt er. Die kommunalen Behörden seien zum Tierschutz verpflichtet - die alte Unterscheidung müsse abgeschafft werden. Sommer ist jetzt bemüht, eine vernünftige Lösung zu finden. Seine SPD-Fraktion bringt einen Antrag im VG-Rat Konz (siehe Extra) ein, der die Situation grundsätzlich ändert: "Ich fände es gut, wenn die VG Konz - als größte im Kreis Trier-Saarburg - hier den Vorreiter spielt."
 
Die Ratssitzung ist für Donnerstag, 27. Januar, angesetzt.

Extra

Der Antrag der Konzer SPD hat das Ziel, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit "der Umsetzung des Staatszieles Tierschutz" befasst. In dieser Arbeitsgruppe soll dann ein neuer Umgang mit Fundtieren entwickelt werden. Im Ergebnis seien Fundtiere, die der Behörde gemeldet werden, grundsätzlich aufzunehmen, heißt es in dem Antrag. In der Konsequenz hieße das für alle Verbandsgemeinden im Kreis, dass sie das kreisweit einzige Tierheim in Trier-Zewen finanziell besser unterstützen sollen. Die Begründung dafür: Die private, von gemeinnützigen Tierschutzvereinen getragene Institution erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Dafür muss sie auch Geld von den Verbandsgemeinden bekommen. Im Vergleich zur Stadt Trier (48 000 Euro) zahlen die Verbandsgemeinden Konz und Saarburg mit jährlich 1000 Euro nur wenig an das Tierheim. Das soll künftig mehr sein, wenn es nach Sommer geht. (cmk)

Meinung

Kommunen sollten zahlen
 
Von Christian Kremer

Es ist ärgerlich, dass die Verbandsgemeinden im Gegensatz zu der Stadt Trier meist nicht für gefundene Katzen zahlen. Das Tierheim in Trier-Zewen lehnt die Aufnahme ab, wenn sie es nicht tun. Aus eigener Tasche kann das Tierheim nicht alle Katzen durchfüttern, die gefunden werden. Auch die Finder haben nicht immer genug Geld Platz und Zeit, die Katzen aufzunehmen. Trotzdem stellt das Grundgesetz die Tiere unter Schutz. Irgendwer muss ihnen diese Sicherheit gewähren. Wenn keine Privatpersonen dazu fähig sind, muss der Staat das machen. Deshalb sollten die Kommunen - auch bei klammen Kassen - mehr Geld für den Tierschutz aufbringen. c.kremer@volksfreund.de




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