Drogenhandel, Verkehrsdelikte und Körperverletzung: 30-jähriger Konzer vor Gericht

Trier/Konz · Es ist ein schneller Absturz, den ein 30-Jähriger aus Konz erlebt haben soll. Nachdem er seinen Job verloren hat, beginnt er, Amphetamine und Marihuana zu konsumieren. Er soll mit Drogen gehandelt und mehrere Verkehrsdelikte begangen haben. Festgenommen wurde er nach einer Verfolgungsjagd durch Trier. Seit Montag verantwortet er sich am Landgericht Trier.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

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Der 30-jährige Konzer sitzt seit dem 29. Mai in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr. Festgenommen wurde er nach einem Unfall. Er soll am Tag seiner Festnahme in einem VW Polo mit 100 Kilometern pro Stunde vor einem Streifenwagen durch Trier-Nord geflüchtet sein.

Seine Fahrt führte ihn von der Thyrsusstraße in die Paulinstraße. Dort endete die Verfolgungsjagd an einer Mauer. Eine Blutprobe ergab laut Gericht, dass der Mann mit Marihuana und Speed zugedröhnt war.

Er habe Angst vor der Polizei gehabt, Angst, schon wieder erwischt zu werden, sagt der 30-Jährige am Montag vor der dritten Großen Strafkammer am Landgericht Trier aus.

Schon in den Monaten vor dem Unfall war der Mann mehrfach wegen Verkehrs- und Drogendelikten aufgefallen. Er gesteht eine Fahrerflucht: Eine Rollerfahrerin sei gestürzt, weil er sie beim Ausparken in der Trierer Metzelstraße übersehen habe.

Nach dem Unfall habe er sich noch um die Frau gekümmert, sei dann aber nach Hause gefahren, ohne seine Personalien anzugeben.

Als die Polizei ihn festnehmen wollte, flüchtete der Mann durch Konz. Doch dann wurde er in einem Gartenhäuschen festgenommen ( „Abenteuerliche Verfolgungsjagd endet im Gartenhäuschen“, TV vom 29. April ).

Auf einem Feldweg zwischen Tawern und Könen habe er zudem einen 13-jährigen Radfahrer mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Der 13-Jährige aus Tawern sagt vor Gericht aus, dass er den Angeklagten davor beleidigt habe, weil dieser zu eng an ihm vorbeigefahren sei.

Zudem sei der Angeklagte mehrfach mit ungültigen Nummernschildern unterwegs gewesen, heißt es in der Anklage. Doch die Anklage hält den Konzer nicht nur für einen Verkehrsrowdy. Immer wenn er erwischt wurde, stand er unter Drogen.

Dass sein Fall überhaupt am Landgericht und nicht vor dem Amtsrichter verhandelt wird, liegt daran, dass er drei 17-Jährigen Drogen verkauft haben soll (siehe Extra). Die Jugendlichen, allesamt aus einer Jugendhilfeeinrichtung im Kreis Trier-Saarburg, hätten mehrfach gemeinsam mit dem Mann Amphetamine und Marihuana konsumiert. Einem von ihnen soll der 30-Jährige gezwungen haben, für ihn Drogen zu verkaufen.

Das streitet der Angeklagte ab. Er habe gemeinsam mit den Jugendlichen Drogen genommen, aber ihnen keine verkauft, sagt er vor Gericht. Zudem habe er nicht gewusst, dass die 17-Jährigen noch minderjährige gewesen seien. Einer habe ihm gesagt, dass er 18 Jahre alt sei, erklärt der 30-Jährige vor Gericht.

Sie seien zwei bis dreimal mit dem Angeklagten unterwegs gewesen, um gemeinsam Drogen zu nehmen, sagt einer der Jugendlichen aus. Der Angeklagte habe Speed und Marihuana verkauft.

"Mein Gedächtnis hat gelitten durch die ganzen Drogen", gibt ein zweiter Zeuge an. Der dritte, inzwischen volljährige Zeuge verweigert seine Aussage. "Ich habe was bekommen und was verkauft", sagt er nur kryptisch im Zeugenstand. Genauere Angaben zu Mengen und Verkaufspreisen will der 18-Jährige nicht machen.

Bei der Polizei hatte er noch ausgesagt, dass der 30-Jährige von ihm verlangt habe, für ihn Drogen zu verkaufen.
Die Verhandlung wird am Montag, 21. November, fortgesetzt. Laut Armin Hardt, Vorsitzender Richter der dritten großen Strafkammer, sollen an diesem Tag das Urteil verkündet werden.

Extra Gesetz:
Der Paragraf 29a des Betäubungsmittelgesetzes greift, wenn Menschen, die älter als 21 Jahre sind, Minderjährigen Drogen geben. Darin wird eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gefordert - unabhängig davon, ob der Über-21-Jährige die Drogen Jugendlichen verkauft oder kostenlos überlässt. cmk

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