Ein Bescheid, zahllose Fragen

Etwa 11 000 Grundstückseigentümer in der Verbandsgemeinde Konz haben ihre Feststellungsbescheide zu den wiederkehrenden Beiträgen im Bereich Schmutzwasser erhalten. Für die meisten sind damit höhere Ausgaben verbunden.

 Die Verbandsgemeindewerke Konz führen einen wiederkehrenden Beitrag beim Schmutzwasser ein. TV-Foto: Anke Pipke

Die Verbandsgemeindewerke Konz führen einen wiederkehrenden Beitrag beim Schmutzwasser ein. TV-Foto: Anke Pipke

Konz. Umstellung bei der Schmutzwasser-Abrechnung: Die Kunden der Verbandsgemeindewerke Konz hat ein Bescheid erreicht, in dem die individuellen Daten zur Festlegung der wiederkehrenden Beiträge im Bereich Schmutzwasser aufgeführt sind. Bislang haben die Werke die Wasser-Aufbereitung und ihre Investitionen nur über den Preis für den Wasserverbrauch finanziert. Mit den Beschlüssen des Verbandsgemeinderats Ende des vergangenen Jahres wurde die Grundlage geschaffen, nun das Beitragssystem neu zu strukturieren.

Neue Abgabe eingerechnet



Bei der Abrechnung des Jahresverbrauchs 2009, die im Januar und Februar 2010 an die Haushalte versandt wird, wird die neue Abgabe eingerechnet.

Seit dem Versand der Bescheide gehen laut Bürgermeister Karl-Heinz Frieden etliche Fragen von Bürgern bei der Verwaltung ein - eine Auswahl:

Warum wird das System überhaupt umgestellt? "Dadurch werden ein sicherer Finanzierungsansatz und stabilere Preise erzielt", erläutert Frieden. Außerdem gehe es neben dem Abbau des Verlustvortrags der Werke auch um eine gerechtere Kostenverteilung. Nicht nur, wer tatsächlich Wasser verbrauche, sondern auch solche, die Kosten für Leitungen verursacht haben, werden nun zur Kasse gebeten. Und: Damit werden die Beitragssysteme der beiden Verbandsgemeindewerke Konz und Saarburg, die zusammen mit dem inzwischen aufgelösten Kreiswasserwerk die Anstalt des öffentlichen Rechts "Wasserversorgung Saar-Obermosel" bilden, einander stufenweise angepasst.

Warum muss ich für mein unbebautes Grundstück zahlen? Der Gedanke der Verwaltung ist, dass derjenige, der ein erschlossenes Grundstück besitzt, dadurch den Werken schon Kosten bereitet hat, die über die Erschließungsbeiträge nicht gedeckt sind: zum Beispiel der Bau eines Kanals in der Straße, dadurch die Dimensionierung der Kläranlage, die Kosten für die Verwaltung und das Personal. "Jeder, der die Möglichkeit hat, ein Grundstück baulich zu nutzen, wird in die Gruppe der Beitragszahler einbezogen", sagt Frieden.

Warum muss ich mindestens einen Zuschlag für zwei Geschosse zahlen? In diesem Fall lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse. Wer zweigeschossig bauen könnte, muss den Zuschlag für zwei Geschosse zahlen - ob das Land bebaut ist, das Haus nur ein oder wirklich zwei Geschosse hat. Wer ein zweigeschossiges Haus in einem Viertel mit vier Geschossen hat, muss auch den Zuschlag für vier Geschosse zahlen. Denn er hätte ja in aller Regel die Möglichkeit, noch zwei Etagen darauf zu bauen.

Hat die Einführung der wiederkehrenden Beiträge Auswirkungen auf den Verbrauchspreis? Ja, die Benutzungsgebühr geht von 3 Euro pro Kubikmeter auf 2,90 Euro zurück. Auch der Satz für wiederkehrende Beiträge im Bereich Niederschlagswasser ist von 0,54 Euro pro Quadratmeter auf 0,47 reduziert worden. Der neue Beitragssatz beträgt 0,055 Euro pro Quadratmeter.

Bedeutet die Umstellung unterm Strich höhere Kosten? Für viele Eigentümer ja. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 140 Kubikmetern, einer Grundstücksfläche von 740 Quadratmetern, einem Vollgeschoss und einer Geschoss-Flächenzahl von 0,4 muss mit einer Mehrausgabe in Höhe von etwa 20 Euro rechnen.

Besitzer größerer Grundstücke müssen noch mehr zuzahlen, solche kleinerer Grundstücke weniger. Eigentümer unbebauter Flächen müssen erstmal einzahlen. "Das Ziel dieser Umstellung ist, insgesamt 200 000 Euro mehr einzunehmen", sagt Bürgermeister Frieden. Das Geld soll zum weiteren Abbau der Verluste der Werke dienen.

Gibt es weitere Umstellungen in Zukunft? Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen, ab Januar 2010 einen wiederkehrenden Beitrag auch im Bereich Wasserversorgung einzuführen. Wie hoch letztlich der Beitragssatz und der Wasserpreis ausfallen, wird der Verbandsgemeinderat vermutlich in seiner nächsten Sitzung am 17. Dezember beraten und beschließen. Dazu soll es dann im Frühjahr einen Grundlagen-Bescheid geben, in dem die Daten für die Wasserversorgung abgeklärt werden, so dass Anfang 2011 die neuen Entgelte fällig werden.

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