Feste Betreuung im Kindergartenbus

Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Ortsgemeinderat Kanzem das Seine getan, um die Kinder-Betreuung während der Busfahrt zwischen Wohnort und Kindertagesstätte (Wiltingen) zu sichern.

Kanzem. (kdj) Die Kosten für die Aufsichtsperson - rund 600 Euro monatlich - werden gedrittelt. Jeweils ein Drittel bezahlen der Landkreis Trier-Saarburg, die Ortsgemeinden Kanzem/Wawern und die Elternschaft in den genannten Gemeinden. Das bedeutet: Die Eltern in Kanzem und in Wawern müssen jeweils 100 Euro aufbringen.

Bereits Ende März hatte der Kreisausschuss beschlossen, vom Beginn des neuen Kindergartenjahrs 2008/2009 an ein Drittel der für die Bezahlung einer Begleitperson entstehenden Kosten zu übernehmen, wenn die restlichen beiden Drittel einerseits von den Wohngemeinden - im vorliegenden Fall Kanzem und Wawern - sowie andererseits von den Eltern übernommen würden.

Begleitperson soll eingestellt werden



Der Elternausschuss der Kindertagesstätte St. Martin (Wiltingen) entschied sich, diese Möglichkeit zu nutzen; der Gemeinderat Kanzem gab jetzt seine Zustimmung.

Damit findet eine Regelung ein Ende, die in den vergangenen Jahren nicht die Billigung der Eltern gefunden hatte: Da es keine angemessene Bezahlung für die Aufsichtspersonen gegeben hatte, standen Busbegleiter(innen) immer nur für kurze Dauer zur Verfügung.

Das kann jetzt anders werden; denn Gespräche mit der Leitung der Kindertagesstätte und anderen Elternausschüssen haben ergeben, dass - so heißt es in einem Schreiben des Elternausschusses an den Kanzemer Gemeinderat - "die Begleitperson über die Kita gGmbH eingestellt werden könnte".

Mit dem Beschluss des Gemeinderats Kanzem ist jetzt ein wichtiger Teil der Voraussetzung geschaffen worden.

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