Freilaufende Hunde, Scherben, Grünabfall

Müll auf öffentlichen Plätzen, Schmierereien an Hauswänden oder Hundehalter, die ihre Vierbeiner trotz Leinenpflicht frei laufen lassen - in Konz kümmert sich mancher nur wenig um die "öffentliche Ordnung". Das Ordnungsamt steht dem nicht selten machtlos gegenüber.

Konz. Petra Schneider (Name geändert), die im Stadtteil Roscheid wohnt, hat eine kleine Tochter. Bei schönem Wetter spielt die Zweijährige gerne im Garten. "Ich würde die Kleine aber nie unbeaufsichtigt dort lassen", sagt die junge Mutter und erklärt: "In unserer Straße gehen oft Leute mit ihren Hunden spazieren. Viele lassen ihre Tiere trotz Leinenpflicht frei laufen. Das Problem ist, dass unser Grundstück keinen Zaun hat und damit auch für Hunde zugänglich ist." Schneider berichtet, ihr Ehemann sei kürzlich vor dem Haus von einem Hund angesprungen worden. Petra Schneider hat ihren Vermieter gebeten, einen Zaun aufzustellen, bisher vergeblich: "Der hat nur auf die Leinenpflicht verwiesen."

Auch auf dem Moselradweg sorgen nicht angeleinte Hunde immer wieder für Ärger: Ende Oktober liefen dort zwei unangeleinte Tiere der Mutter von Christiane Marx vor ihr Fahrrad (der TV berichtete). Die 77-Jährige stürzte und brach sich den Knöchel. "Warum ignorieren Hundehalter gesetzliche Vorschriften? Für mich ist das eine menschenverachtende Rücksichtslosigkeit", schreibt Christiane Marx in einem Brief an den TV.

Markus Schommer vom Konzer Ordnungsamt kennt das Hunde-Problem, das auch anderswo im Stadtgebiet bestehe. Er betont: "Natürlich gehen wir gegen die vor, die ihre Hunde nicht anleinen oder auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten lassen." Man könne sich aber nicht ständig "auf die Lauer" legen, "dazu fehlen uns Zeit und Personal". Bei denen, die man nicht "in flagranti" erwische, müsse man Zeugen haben, die Namen nennen können.

Für Unmut sorgen auf Roscheid nicht nur uneinsichtige Hundehalter, sondern auch Verunreinigungen auf Wegen und Plätzen. So berichtet eine Anwohnerin von Glasscherben, die sie "mal wieder" auf dem "Panoramaweg" gefunden habe und die offenbar von Jugendlichen stammten. Außer Scherben ist an diversen Altglas-Sammelstellen in Konz auch kistenweise Hausmüll zu finden. Eine Passantin erzählt: "Am Altglas-Container in der Güterstraße habe ich kürzlich Medikamente und sogar Spritzen gefunden, die für Kinder gefährlich waren." Sofort habe sie die Polizei verständigt. Frustriert sind die Leute vom Ordnungsamt darüber, dass sich viele Bürger weder vom angedrohten Bußgeld noch von (Verbots-)Schildern beeindrucken lassen. So übermalten Unbekannte auf Roscheid eine Blechtafel, die auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen hatte. Ein weiteres Schild an einer mit Hecken bewachsenen Stelle, das das Abladen von Grünabfällen untersagte, wurde kurzerhand abgebaut. "Die meisten Verschmutzungen auf öffentlichen Plätzen seien wohl auf fehlendes Unrechtsbewusstsein bei den Verursachern zurückzuführen.

Sicher kennen Sie solche oder ähnliche Ärgernisse Schreiben Sie uns:

Gefahrenabwehr Störung der öffentlichen Ordnung: Laut Markus Schommer regelt unter anderem die Gefahrenabwehrverordnung, was unter "öffentlicher Ordnung" zu verstehen ist und wie Verstöße zu behandeln sind. Schommer: "Verstöße - beispielsweise Verunreinigungen von öffentlichen Plätzen - können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. "Je nach Schwere des Verstoßes sei ein Bußgeld mit einer Höhe von bis zu 5000 Euro denkbar. Allerdings: "Wir versuchen in der Regel zunächst, den Verursacher durch ein Gespräch zur Einsicht zu bringen. Wir wollen ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen." (hpü)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort