Geld für neuen Stoff gebraucht

Fünf Jahre muss ein 28-jähriger Luxemburger ins Gefängnis, weil er im September ein Geschäft in Konz-Karthaus überfallen hat. Das Gericht verurteilte den Drogenabhängigen dazu, während der Freiheitsstrafe eine Entziehungskur zu machen.

 Diesen Quelle-Shop mit Postfiliale in der Karthäuser Straße in Konz hat der 28-jährige Luxemburger im vergangenen Jahr überfallen. Er hat das Geld gebraucht, um sich neue Drogen zu kaufen. TV-Foto:Archiv/Monika Kewes

Diesen Quelle-Shop mit Postfiliale in der Karthäuser Straße in Konz hat der 28-jährige Luxemburger im vergangenen Jahr überfallen. Er hat das Geld gebraucht, um sich neue Drogen zu kaufen. TV-Foto:Archiv/Monika Kewes

Trier. Er sitzt wie ein Häufchen Elend da, die Hände vorm kreidebleichen Gesicht, weint. Der Frau, die auf der Zeugenbank sitzt, kann der 28-Jährige nicht in die Augen blicken. "Tut mir Leid", stammelt der Angeklagte und blickt unter sich. Vor zehn Monaten, Anfang September, hat der Luxemburger die Frau in ihrem Quelle-Shop in Konz-Karthaus überfallen. Noch heute hat sie Angst, wenn sie alleine in ihrem mittlerweile kamera- überwachten Laden ist.Er habe Geld gebraucht für Heroin, gibt der arbeitslose Dachdecker vor Gericht zu. Seit Jahren ist der Vater eines fünfjährigen Sohnes abhängig, ist deswegen auch schon in seinem Heimatland mehrmals straffällig geworden. Doch Robert C. sieht nicht aus wie der typische Junkie. Vor Gericht erscheint er im gestreiften Hemd, beiger Hose, Freizeitschuhen - ein auf den ersten Blick unauffälliger junger Mann. Auch ansonsten ist sein Leben eher geordnet, fast schon vorbildlich verlaufen: Schulabschluss, Dachdecker-Lehre, sportlich ein Ass - C. war neunmal luxemburgischer Landesjugendmeister im Gewichtheben. Durch die Clique und seinen ebenfalls drogenabhängigen Bruder kommt er irgendwann mit Haschisch in Berührung, ein Jahr später spritzt er sich Heroin und schnupft Kokain. Lange kann er seinen Job mit der Drogenabhängigkeit unter einen Hut bringen, irgendwann geht es nicht mehr, er wird gefeuert. Der Krebs-Tod seines Vaters wirft ihn aus der Bahn. Immer wieder kommt er mit dem Gesetz in Konflikt, begeht Einbrüche, sitzt mehrmals im Gefängnis. Vor drei Jahren lernt er eine zwei Jahre ältere Konzerin kennen, er zieht von zu Hause aus, nimmt sich eine eigene Wohnung in Luxemburg, fährt regelmäßig nach Konz zu seiner Freundin. Die bekommt zunächst angeblich nichts mit von C's Drogensucht. Später findet sie Tabletten und Methadon bei ihm. C. ist mittlerweile im Drogenersatz-Programm von Luxemburg, bekommt dort regelmäßig Methadon, das ihm helfen soll, von den harten Drogen wegzukommen. Doch offenbar fällt den Ärzten, die ihn betreuen, nicht auf, dass er weiter Heroin nimmt, dreimal am Tag muss er sich spritzen. Einen Tag vor dem Überfall auf den Quelle-Shop in Karthaus braucht C. Geld für neuen Stoff. Angeblich zufällig sucht er sich an dem Montagmorgen den kleinen Laden in der Karthäuser Straße aus, als er mit einem geliehenen Fahrrad daran vorbeifährt. Er stellt das Rad zwei Häuser weiter ab, zieht sich den vorbereiteten Schal mit ausgeschnittenen Augen über den Kopf und stürmt in das Geschäft der 50-Jährigen, ruft drei Mal "Kasse auf, Geld her", in der linken Hand ein Messer - so jedenfalls will es die Überfallene gesehen haben. Ein Stabfeuerzeug, mit dem man einen Grill anmacht, sei es gewesen, sagt C. Er greift in die Kasse, schnappt sich sechs oder sieben 50-Euro-Scheine und flieht mit dem Fahrrad. Noch am gleichen Tag kauft er sich davon in Luxemburg Heroin. Seine Freundin, die weinend die Verhandlung verfolgt, sagt, sie habe nichts von dem Überfall mitbekommen, er sei völlig normal nach einer Stunde wieder nach Hause gekommen.

Ende Februar schnappt die Polizei den 28-Jährigen dann in Konz.

Der Gutachter bescheinigt dem Luxemburger gute Aussichten, von den Drogen wegzukommen. Die Zweite Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Rolf Gabelmann sieht das genauso, verurteilt den Luxemburger aber wegen schweren Raubes zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe, die nach eineinhalb Jahren in einer Entziehungskur münden soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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