Gerichtsverfahren beendet – Stadt Konz will Radweg ab 2013 sanieren

Konz/Trier · Ein Bürger hat die Stadt Konz verklagt, den Zustand des Moselradwegs zu verbessern und die Wurzelaufbrüche im Asphalt zu beseitigen. Die Verhandlung am Trierer Verwaltungsgericht war am Mittwoch. Vertreter der Stadt Konz erläuterten, dass ein Sanierungskonzept für den Weg vorliege. Der Kläger stimmte daraufhin zu, das Verfahren zu beenden.

 Ab 2013 sollen die Wurzel- und andere Schäden am Moselradweg bei Konz saniert werden. Damit erreichte auch ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht in Trier sein Ziel, das Verfahren gegen die Stadt Konz wurde beendet.

Ab 2013 sollen die Wurzel- und andere Schäden am Moselradweg bei Konz saniert werden. Damit erreichte auch ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht in Trier sein Ziel, das Verfahren gegen die Stadt Konz wurde beendet.

Foto: Friedemann Vetter

"Ich fahre Rad, um gesund zu bleiben", leitet Bernhard Paulus am Mittwoch seine Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht ein. Der 81-Jährige vertritt sich selbst bei der Verhandlung, die am Ende einvernehmlich beendet wird - nachdem die Vertreter der Stadt Konz erklärt haben, dass der Weg 2013 ohnehin saniert werden soll. Mit der Sanierung des Weges hat Paulus sein Klageziel erreicht.

Er wolle etwas für die Allgemeinheit erreichen, begründet er seine Klage: "Radfahren ist ein Moment der Volksgesundheit, und bei diesem Zustand von Radwegen steigt niemand aufs Rad.". Damit spielt er darauf an, dass die knorrigen Wurzeln alter Bäume an mehreren Stellen auf dem Moselradweg den Asphalt durchbrochen haben. Ein Schild bei Konz-Karthaus warnt vor Wurzelschäden auf 2500 Metern Länge.

Paul Henseler, der Anwalt der Konzer Verwaltung, streitet den schlechten Zustand des Wegs auch keineswegs ab: "Das Übel ist ein Übel, und es wird dagegen vorgegangen." Das 2,5 Kilometer lange Radwegstück bei Karthaus sei als Problem erkannt worden. Der Stadt Konz liege schon ein Sanierungskonzept vor, das im kommenden Jahr umgesetzt werden solle. Allerdings sei das Konzept recht kompliziert und kostenintensiv. Das liege an den Besitzverhältnissen: Der Weg und auch die Bäume, die ihn beschädigt haben, liegen an der Mosel.

Als Gewässer erster Ordnung gehört sie genauso wie die angrenzendem Wege und Gewächse dem Bund. Die Stadt Konz kümmere sich für den Bund um die Instandsetzung, dürfe aber nicht ohne Erlaubnis des Bundes agieren. "Ich darf die Bäume nicht einfach abholzen, sondern muss Baum für Baum eine Lösung finden", meint Henseler.

Juristisch halte er eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für den falschen Weg, meint der Anwalt. "Sie klagen als Einzelner für die Allgemeinheit und nicht für sich." Dafür sei das Verwaltungsgericht nicht da - vor dieser Instanz könne ein Bürger nur für sich persönlich etwas einklagen, nicht für die Volksgemeinschaft. Paulus müsse sein Anliegen politisch geltend machen.

Unterstützung bekommt der Anwalt von Richter Christoph Klages: "Ein Anspruch auf einzelne Unterhaltungsmaßnahmen besteht nicht." Es gebe zu solchen Fällen noch keine beispielhaften Entscheidungen. "Dann machen Sie es doch zum ersten Mal", fordert Paulus ihn auf. "Wir wären dann einer Klageflut ausgesetzt", kontert Richter Klages. Kommunen könnten dann schließlich bei jeder kaputten Straße verklagt werden.

Trotz der unterschiedlichen Ansichten endet das Verfahren friedlich. Klages weist Paulus darauf hin, dass die Schäden aufgenommen worden sind und dass die Stadt Konz versprochen habe, den Weg zu sanieren. "Wenn sie damit zufrieden wären, könnten wir das hier beenden."

Paulus stimmt zu, die Verhandlung endet nach 45 Minuten. "Wenn es gemacht wird, bin ich ja zufrieden", sagt der 81-Jährige. Er habe nur aufrütteln wollen. Danach steigt er auf sein Fahrrad, das er vor dem Gerichtseingang abgestellt hat, und radelt davon.

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