Golfpark-Investoren ziehen Klage zurück

Tawern/Trier · Das Rechtsverfahren am Trierer Verwaltungsgericht zum Golfparkprojekt auf dem Fellericher Plateau bei Tawern ist beendet. Die Investoren haben ihre Klage zurückgezogen und setzen nur noch auf die abgespeckte Version ihres Projekts, die Donnerstagabend Thema im Gemeinderat Tawern ist.

Die belgisch-luxemburgischen Investoren von der Golf Development Tawern-Fellerich GmbH haben ihre Klage gegen die Verbandsgemeinde (VG) Konz zurückgezogen. Die für Donnnerstag, 10 Uhr, am Verwaltungsgericht Trier angesetzte Verhandlung fällt aus.

Mit der Klage wollten die Investoren ohne Zustimmung der Gemeinde Temmels eine Baugenehmigung für einen 18-Loch-Golfplatz und sechs Wetterschutzhütten auf Temmelser Gebiet bekommen (der TV berichtete). Dieser Projektteil sollte Pläne auf Tawerner Gemarkung - den Bau von 300 Wohnhäusern, einem Hotel und einem Neun-Loch-Golfplatz - ergänzen. Die SPD-Mehrheit im Temmelser Gemeinderat verweigerte jedoch ihre Zustimmung zu dem Bauantrag.

Die Investoren reichten einen Bauantrag bei der VG-Verwaltung ein, um ihr Projekt ohne Zustimmung der Gemeinde umsetzen zu können. Schon im Januar lehnten die VG-Verwaltung Konz in erster und der Rechtsausschuss des Kreises Trier-Saarburg in zweiter Instanz den Bauantrag der Investoren unter Verweis auf die Planungshoheit der Gemeinde Temmels ab. Daraufhin klagten die Investoren am Verwaltungsgericht Trier.

Zwischenzeitlich hat der letzte verbleibende Investor Antoine Feidt das alte Projekt für "gescheitert" erklärt und dem Tawerner Gemeinderat eine kleinere Variante vorgelegt (der TV berichtete). Ende August leitete die CDU-Ratsmehrheit ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren ein.

Dieses Verfahren ist am Donnerstag, 19 Uhr, Thema bei der Sitzung des Tawerner Gemeinderats im neuen Bürgerhaus. Statt 300 Wohnhäusern sind noch 249 geplant. Der Golfplatz soll neun statt 27 Löcher haben. Das Hotel soll sich nicht mehr nur an Golfer, sondern auch an Radttouristen, Wanderer und Geschäftsleute richten.

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