Häufchen stinken den Anwohnern

KONZ. Wenn die Hundehaufen sich in Vorgärten, auf Kinderspielplätzen und auf Bürgersteigen häufen, ist oft Ärger programmiert. Immer wieder klagen Bürger über die "Tretminen", die ihnen im wahrsten Sinne des Wortes stinken.

Wer kennt sie nicht, diese Situation: Ein wichtiger Termin steht bevor, der Sitz der Bluse oder des Hemds wird schnell vor dem Spiegel überprüft. Die Schuhe werden schnell gewienert. Jacke an, und los kann es gehen. Eilenden Schritts verlässt man das Haus und plötzlich spürt man etwas Weiches unter den Schuhen. Eine "Tretmine", die ein Hund auf dem Bürgersteig abgelassen und sein Herrchen liegen gelassen hat. Das sichere Auftreten ist dahin und der gute Geruch ebenfalls... Das stinkt auch einigen Bürgern aus Konz, die sich beim Ordnungsamt und auch beim TV über die "Hinterlassenschaften" von Bello, Struppi & Co. beschwert haben. Besonders häufig sind Vorgärten, Bürgersteige, Parkanlagen, Grünstreifen und sogar Kinderspielplätze "vermintes" Gelände, wie Markus Schommer vom Ordnungsamt in Konz bestätigt. Bei ihm landen viele Beschwerden von Bürgern. "Die Leute sind verpflichtet, ihren Dreck weg zu machen", erklärt Schommer. Das ist so in der Straßenreinigungssatzung und in der Gefahrenabwehrverordnung festgehalten. "Es wird immer wieder festgestellt, dass Hunde unangeleint ausgeführt werden, sie auf Kinderspielplätzen, Grünanlagen oder vor Nachbars Haustür ihre Notdurft verrichten und der Hundeführer sich um die Hinterlassenschaft nicht schert", stellen die Mitarbeiter des Ordnungsamts fest. Deshalb weisen sie alle Konzer Hundebesitzer noch einmal darauf hin, dass sie das "große Geschäft" ihrer Tiere eigenhändig entfernen müssen.Ordnungswidrigkeit kann teuer werden

Ferner weist das Ordnungsamt darauf hin, dass bereits das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätze verboten ist, selbst wenn sie angeleint sind. Generell ist es außerdem untersagt, Hunde unangeleint umherlaufen zu lassen sowie in Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Um das Problem mit den "Tretminen" künftig zu beseitigen, kündigt das Ordnungsamt gezielte Kontrollen an. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

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