Herber Dämpfer: "B 51 neu" nicht vor 2014?

Der teils himmelhoch jauchzende Jubel der Kämpfer für die Ortsumgehung Könen war mit großer Wahrscheinlichkeit verfrüht. Wenn die in Karthaus angekündigten Einsprüche tatsächlich durch die Instanzen verhandelt werden müssen, sieht der für die "B 51 neu" federführende Landesbetrieb Mobilität (LBM) das langersehnte, 17 Millionen Euro teure Straßenstück nicht vor 2014 "unter Verkehr".

 Die seit langem gestellte Frage richtet sich seit dem Erörterungstermin im Kloster Karthaus nicht mehr an die oft der Saumseligkeit gescholtenen Politiker. Angekündigte Klagen werden den Bau der Ortsumgehung Könen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verzögern. TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Die seit langem gestellte Frage richtet sich seit dem Erörterungstermin im Kloster Karthaus nicht mehr an die oft der Saumseligkeit gescholtenen Politiker. Angekündigte Klagen werden den Bau der Ortsumgehung Könen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verzögern. TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Konz. Exakt 43 Stellungnahmen der "Träger öffentlicher Belange" - das sind Behörden, Gebietskörperschaften, Kammern, allgemein anerkannte Naturschutzvereine, Zweckverbände und Versorgungsträger wie beispielsweise Energielieferanten - und 102 Einwendungen privater Betroffener oder Bedenkenträger wurden beim Erörterungstermin im Konzer Kloster Karthaus ver- und abgehandelt (der Trierische Volksfreund berichtete), aber nicht ent- oder beschieden.Bis auf dem Klageweg letztinstanzlich entschieden ist, ob der Planfeststellungsbeschluss Bestand hat oder gekippt wird - was umfangreiche Um- oder Neuplanungen zur Folge haben kann- , wird noch sehr viel Wasser Mosel und Saar hinabfließen.Hans Michael Bartnick, stellvertretender LBM-Dienststellenleiter und Leiter des Projektbüros, rechnet nach Verlauf und Ergebnis der Anhörung noch mit sechs bis sieben Jahren möglichen Rechtsstreits sowie Planungs- und Bauarbeiten, ehe das erste Auto über die "B 51 neu" rollen wird - und das im günstigsten Fall.Komplexe Planung - überlastete Justiz

Der sogenannte Rechtsweg, der umfassende Bürgerbeteiligung gewähren soll, sieht so aus:Das jetzt abgeschlossene Anhörungsverfahren endet laut Mitteilung des LBM "mit der Übergabe der vollständigen Planunterlagen, der Stellungnahmen und Einwendungen, etwaiger sonstiger Unterlagen nebst Niederschrift über den Erörterungstermin, ihrer eigenen Stellungnahme (Zusammenfassung und Würdigung des Anhörungsverfahrens) von der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde in Koblenz".Dort wird bei optimalem Verlauf voraussichtlich Ende 2008 der Planfeststellungsbeschluss ergehen. Dieser kann mit Klagen angefochten werden. Bartnick: "Nach den Äußerungen beim Erörterungstermin ist übrigens mit mehreren Klagen zu rechnen", die vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden.Die Verfahrensdauer wird - abgesehen von den bis zu rund sechswöchigen Fristen zur Abgabe von Klagen, Begründungen und anderen Unterlagen - maßgeblich vom Arbeitstempo der meist überlasteten Justiz abhängen. Normalerweise würde laut Bartnick die bauliche Umsetzung der Planung voraussichtlich rund vier Jahre in Anspruch nehmen, wenn die erforderlichen Gelder rechtzeitig und in notwendiger Höhe zur Verfügung gestellt werden. Aber: "Nach Rechtskraft des voraussichtlich beklagten Planfeststellungsbeschlusses muss die Bauvorbereitungszeit - Ausschreibung für Brückenbauwerke und Straßenbau - einkalkuliert werden." Das heißt im Klartext, dass alle jetzt aufgestellten Zeitpläne kaum mehr Wert als Makulatur hätten.Bartnicks Fazit: "Nach heutiger Einschätzung ist, Klagen vorausgesetzt, leider nicht davon auszugehen, dass die Ortsumgehung vor 2014 unter Verkehr gehen kann." Meinung Tritt auf die Euphoriebremse Diese Nachricht ist kurz vor Weihnachten ein Tritt auf die Euphorie-Bremse: Vor 2014 tut sich wahrscheinlich nichts in Sachen Ortsumgehung. Das Anstimmen von Klageliedern wäre aber jetzt die falsche Reaktion. Es wird mit Sicherheit nicht schaden, die zuständigen Behörden und Ebenen immer mal wieder zur Eile anzutreiben, damit das Projekt vorankommt. Dennoch sind auch Einsicht und Geduld gefordert. Es gibt eben keine Abkürzung durch den komplexen Planungsdschungel. Mängel und Rechtsfehler in diesem weitläufigen Prozess würden die Realisierung der Umgehung erst recht be- oder sogar verhindern. m.kewes@volksfreund.de

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