Kastanienplatz wird Standort für Supermarkt in Wellen

Wellen · In der Nähe des Wellener Ortseingangs in der Josef-Schnuch-Straße entsteht 2019 ein Nahversorger. Der Ortsgemeinderat hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 Ihr Ende ist abzusehen: die Kastanien am Platz an der Josef-Schnuch-Straße. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Ihr Ende ist abzusehen: die Kastanien am Platz an der Josef-Schnuch-Straße. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Foto: Friedhelm Knopp (f.k.) ("TV-Upload Knopp"

Wellen Eher "durchwachsen" präsentiert sich die rechte Seite der Wellener Josef-Schnuch-Straße beim Blick in Richtung Moselbrücke: Eine Reihe denkmalgeschützter, aber sanierungsbedürftiger Siedlungshäuser, dann viel Grün um den "Kastanienplatz" und ein Gastronomiebetrieb. Dahinter beginnt der Abstieg: Aufgegebene Anwesen mit verfallenden Gebäuden und Garagenflächen. Erst am Feuerwehrhaus vor der Auffahrt zum Moselbrückenkopf kehrt wieder Ordnung ein. In der jüngsten Gemeinderatssitzung bezeichnet Ortsbürgermeister Hans Dostert diesen Zustand als "sehr unschönen Bereich von Wellen". Doch aus dem "unschönen Bereich" soll in nicht allzu ferner Zukunft ein Mischgebiet mit Handel, Gewerbe und Wohnen werden. Die gesamte Fläche mit Siedlungshäusern bis ans Feuerwehrgrundstück ist Eigentum eines luxemburgischen Investors. Auch er ist an einer schnellstmöglichen Neunutzung des Areals interessiert und hat zu dessen Planung und Neugestaltung einen städtebaulichen Vertrag (siehe Info) mit der Ortsgemeinde abgeschlossen.Ortsbürgermeister Dostert schaut zurück: Den Grundsatzbeschluss, einen Bebauungsplan "Das neue Wellen" aufzustellen, fasste der Rat im November 2015 (der TV berichtete). Die Planung wurde in zwei Abschnitte gegliedert: Teil I als Mischgebiet entlang der Josef-Schnuch-Straße ab der Siedlung bis Feuerwehr. Danach Teil II als Gewerbegebiet östlich des Moselbrückenkopfes. In der ersten Planung für den Teil I waren ein Lebensmittelmarkt und ein Drogeriemarkt mit jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche vorgesehen. Diese Einzelhandelszusammenballung von insgesamt 1600 Quadratmetern scheiterte an den landesrechtlichen Vorgaben. Dostert: "Da Wellen keine Grund(versorgungs)gemeinde ist, wird dort Einzelhandel über 800 Quadratmeter nicht zugelassen. Wir mussten die Planung daher um einen Gebäudekomplex zurückfahren."Über den daraus entwickelten Vorentwurf für Teil I (Mischgebiet) informiert in der Sitzung Uwe Franzreb vom Büro igr in Rockenhausen (Donnersbergkreis): Die überplante Fläche ab Brückenkopf bis Siedlung umfasst rund 15 300 Quadratmeter. Als Standort für den Einzelhandel mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist die freie Fläche am Ende der Siedlung - der sogenannte Kastanienplatz - vorgesehen. Hinzu kommt ein Parkplatzangebot mit 80 Stellplätzen. Laut Investor soll sich dort eine Vollsortiment-Firma des Edeka-Konzerns niederlassen. Die Bauform des Supermarkts ist noch offen. Fragen aus dem Rat, ob es auch ein Frischfleischangebot (eigene Metzgerei) geben wird, können noch nicht beantwortet werden. Sicher sei aber eine an den SB-Markt angeschlossene, selbstständige Bäckerei - möglicherweise auch mit Sonntagsöffnung.Abschließend skizziert Planer Franzreb folgenden Zeitplan: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Ratsbeschluss dieser Woche. Erstellung des konkreten Bebauungsplanentwurfs bis Dezember und dessen Offenlage im Februar. Satzungsbeschluss durch den Rat im April 2018, Bauantrag im November 2018 und Baubeginn im Frühjahr 2019.Nach dem einstimmigen Beschluss des Vorentwurfs hat der Rat die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.KommentarMeinung

Am passenden Platz Eine gute Entwicklung für die Wellener Schmuddelecke im östlichen Ortsgebiet: Schon in zwei Jahren könnte sich das Bild dort grundlegend geändert haben. Sicher ist, dass der geplante Einzelhandel nicht lange auf Kundschaft wird warten müssen. Die Grevenmacher und die am Tag dort Beschäftigten müssen nur mal über die Brücke fahren, schon sind sie da. Geht für viele auch mit dem Fahrrad. Mit Stirnrunzeln wird die Entwicklung sicher im benachbarten Temmels gesehen - besonders vom Betreiber des dort erst 2016 eröffneten neuen Supermarktes. Dass auch noch im dritten Nachbarort, in Nittel, das lange geplante Geschäft entsteht, wird durch die hohe Marktdichte nicht gerade wahrscheinlicher. trier@volksfreund.deExtra: STÄDTEBAULICHER VERTRAG

Der städtebauliche Vertrag regelt die Zusammenarbeit von Kommunen und privaten Bauinvestoren. Er wird meist im Rahmen von Bebauungsplanverfahren geschlossen, wenn ein Privatinvestor in dem betreffenden Bereich ein bestimmtes Projekt (etwa Wohnanlage/großflächiger Einzelhandel etc.) errichten will. Der Vertrag ist somit eine Ergänzung des hoheitlichen kommunalen Bebauungsplanrechts. Städtebauliche Verträge sind als besondere Form der öffentlich-rechtlichen Verträge im Baugesetzbuch geregelt.

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