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aus unserem Archiv vom 19. Dezember 2011
Autor: Christa WeberOrt: KonzKommentare: Kommentare zeigenDrucken  E-Mail

Kein Katzenjammer im Konzer VG-Rat

Laut Tierschutzgesetz muss die Verbandsgemeinde Konz für die Betreuung von Fundtieren bezahlen. Katzen, klagt der SPD-Politiker Egon Sommer, erkenne die Verwaltung aber oft nicht als Fundtiere an. Mit seinem Versuch, diese Praxis zu ändern, ist Sommer jetzt erneut gescheitert.

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Konz. Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner jüngsten Sitzung den SPD-Antrag abgewiesen, die Umsetzung des Tierschutzes in der Verbandsgemeinde (VG) neu zu regeln. Initiator des Antrags war SPD-Ratsmitglied Egon Sommer aus Tawern, dem vor allem der Umgang der Verwaltung mit Fundkatzen ein Dorn im Auge ist.
Sommer hatte im Oktober 2010 beim Spaziergang vier verlassene Katzenbabys entdeckt. Er nahm die Tiere bei sich auf und bat die VG-Verwaltung um finanzielle Hilfe. Denn diese ist laut Tierschutzgesetz verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren zu tragen. Doch das Ordnungsamt lehnte ab. Begründung: Es handele sich nicht um Fundtiere, sondern um herrenlose Katzen. Für solche muss die VG nicht sorgen.

Kritik an Verwaltungspraxis


Diese Unterscheidung will Sommer nicht hinnehmen. Sie widerspreche dem im Grundgesetzartikel 20a verankerten Staatsziel Tierschutz. Zudem verweist der Tawerner auf eine Verfügung des Landesinnenministeriums (siehe Hintergrund), für das etwa schon zutrauliches Verhalten eine Katze zum Fundtier macht. An diese Vorgabe halte sich die VG-Verwaltung jedoch nicht, behauptet Sommer. "Die Bürger werden abgewimmelt", klagt er. Das hätten ihm mehrere Betroffene bestätigt.
Diese angebliche Verwaltungspraxis neu zu regeln, hatte der SPD-Politiker erstmals am 27. Januar beantragt. Er wollte dazu eine Arbeitsgruppe gründen. Der Rat verwies die Sache jedoch in den Haupt- und Finanzausschuss, laut Sommer ohne Ergebnis. Daher stellte er den Antrag jetzt erneut. Doch der Rat sah keinen Handlungsbedarf. Statt dem SPD-Antrag stimmten 22 von 33 Mitgliedern einer spontan von VG-Bürgermeister Karl-Heinz Frieden formulierten Beschlussvorlage zu, dass sie mit "der Arbeit der Verwaltung zufrieden" seien.
Der Bürgermeister wehrte sich gegen die Behauptung, "wir kämen unseren gesetzlichen Pflichten nicht nach". Die Verwaltung, nicht der Bürger, treffe nun einmal die Entscheidung. Nicht jede Katze, die jemand vorbeibringe, sei eine Fundkatze.
2011 wurden laut Frieden aus der VG Konz 25 Fundtiere im Tierheim Trier-Zewen aufgenommen, darunter acht Katzen. Etwa 2000 Euro habe die VG dem Tierheim dafür bezahlt, plus die 1000 Euro, die alle Verbandsgemeinden im Kreis jährlich für die Versorgung von Fundtieren an das Trierer Tierheim zahlen. Frieden: "Wir widmen uns dem Thema mit der nötigen Sorgfalt." Das bestätigt auch das Innenministerium in einem Brief an Sommer: Man sehe "keinen Anlass, die Verfahrensweise der Verbandsgemeindeverwaltung Konz zu beanstanden", heißt es darin.
Sommer bezweifelt weiter, dass die Verwaltung ihre "Pflichtaufgabe" ernst nimmt. Er will sich jetzt alle Zahlungen an das Tierheim seit Januar 2009 von der Verwaltung offenlegen lassen.
Laut Ralf Borkam, zweiter Vorsitzender des Tierschutzvereins Trier, der Träger des Tierheims ist, hat die Verbandsgemeinde Konz 2011 386 Euro für acht Fundkatzen gezahlt. Wie die Verwaltung prüfe, ob es sich um eine Fundkatze handelt, sei für das Tierheim nicht nachvollziehbar. "Aber in Konz wird immerhin geprüft", sagt Borkam. "In anderen Verbandsgemeinden gibt es gar keine Fundkatzen." Die Verwaltung habe 2011 nur in zwei Fällen im Heim abgegebene Tiere nicht als Fundkatzen anerkannt.
Die Unterscheidung zwischen Fund- und herrenlosen Katzen hält Borkam für "eine äußerst fragwürdige Praxis". Die Verbandsgemeinde könne dies jedoch einfach verbessern: Dazu müsse sie eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen in die Gefahrenabwehrverordnung aufnehmen, in der die VG Vorgaben zur öffentlichen Sicherheit regelt. "Dann wäre die Frage ‚Fundkatze oder nicht\' sofort klar."
Extra
Wer in der Verbandsgemeinde Konz eine Katze findet, sollte sie nicht gleich zum Tierheim bringen. Ralf Borkam vom Trie rer Tierschutzverein rät: "Informieren Sie erst die Verbandsgemeinde und bringen die Katze dort zum Fundbüro." Dort prüfe man, ob es sich um ein Fundtier handelt. Erst dann kann das Tierheim die Katze aufnehmen und bekommt die Kosten von der VG erstattet. cweb
Extra
In der Verfügung "Fund- und herrenlose Katzen; Verfahrensweise für die Fundbehörden" vom 25. Juli 2008 vom rheinland-pfälzischen Innen- und Umweltministerium heißt es: ",Verloren\\' sind Tiere, die besitzlos, aber nicht herrenlos sind. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, ist bei aufgefundenen Katzen anzunehmen, dass es sich in der Regel nicht um Fundtiere handelt, es sei denn, äußere Merkmale (z. B. das Tragen eines Halsbandes, Ohrmarkierungen, Kennzeichnung mittels Mikrochip, guter Pflegezustand oder zutrauliches Verhalten) deuten darauf hin, dass das aufgefundene Tier noch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer hat und somit als Fundtier anzusehen ist." Auch der Bundesrat hat sich am 14. Oktober 2011 mit der Unterbringung von Fundtieren befasst. Das Land Thüringen hatte beantragt, eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Fundtieren zu schaffen. Die Mehrheit im Bundesrat stellte fest, dass die Betreuung aufgefundener Tiere "unbefriedigend durch verschiedene Gesetze (…) und unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten geregelt ist". Die Bundesregierung soll diese Fragen bei der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes klären. cweb




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