Komfortwohnungen statt Hühner-Legebatterie

Konz-Könen · Ein Investor plant auf dem Gelände einer ehemaligen Hühnerfarm an der Könener Straße eine großflächige Wohnanlage. Die Stadt Konz hat dazu einen städtebaulichen Vertrag mit dem Privatinvestor vorbereitet. Der Ortsbeirat Könen hat dem vorliegenden ersten Teil des Vertragsentwurfs zugestimmt.

Konz-Könen Nachdem der Maarbach die Könener Straße (bald Ex-B-51) in Richtung Saar unterquert hat, verschwindet er in einer Wildnis aus Gestrüpp und aufgeschütteten Hügeln aus Baggeraushub. In nicht allzu ferner Zukunft könnte der Bach als gepflegtes Kleingewässer am Rande einer neuen Wohnanlage entlangfließen. In einer Sondersitzung befasste sich der Ortsbeirat Könen mit dem Thema. Über den Stand berichteten Ortsvorsteher Detlef Müller-Greis und Julia Bieck von der Planungsabteilung der Verbandsgemeinde (VG) Konz: Ein Investor hat das ehemalige Hühnerfarmgelände erworben und will dort das Wohngebiet "Am Bach" entwickeln. Vorgesehen sind fünf über die Fläche angeordnete Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 59 Wohneinheiten. Hinzu kommt die notwendige Infrastruktur: zwei Stellplätze pro Wohnung, Erschließung und Gestaltung des Umfeldes.
Ein Projekt dieser Größenordnung an dieser Stelle erfordert einen Bebauungsplan. Zur Entlastung der Stadt Konz soll der Grundstückseigentümer die Kosten für diesen Teilbebauungsplan "Am Bach" tragen. Dies muss über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden, mit dessen Entwurf die Stadt den Saarbrücker Verwaltungsrechtler Holger Kröninger beauftragt hat. Im Entwurf des nun vorgelegten ersten Teils sind die Kostenaufteilung und der städtebauliche Rahmen geregelt. Zu Letzterem zählen die Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet, Zahl der Wohneinheiten, zulässige Zahl der Geschosse und Teilgeschosse, die offene Bauweise (Einzelbauten, kein geschlossener Großblock) und ein Erschließungskonzept für die zur Saar gelegenen Nachbarparzellen.
Diese Erschließungsfrage ist noch offen. Laut Ortsvorsteher Müller-Greis und VG-Planerin Bieck sollte die Erschließung ursprünglich über eine eigene Straße erfolgen. Dann habe sich eine Erschließung über die Valentinstraße aber als sinnvoller erwiesen. Das wird aber nach aktuellem Stand grundbuchrechtlich über Privatflächen zu regeln sein.
Mit dem Vertragsentwurf wurden auch erste Bauentwürfe eines vom Investor beauftragten Architektenbüros präsentiert, die laut Bieck aber nicht den letzten Stand der Dinge darstellen.
Der Ortsbeirat stimmte dem städtebaulichen Vertragsentwurf Teil I mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zu. Danach wird nun der Stadtrat Konz am Zuge sein.
Zusätzlich ist ein städtebaulicher Vertrag Teil II einschließlich eines Erschließungsvertrags zwischen Stadt und Investor geplant. Darin sollen Regelungen zur Erschließung und ihre Kosten sowie über die detaillierte Gestaltung des neuen Wohngebiets "Am Bach" vereinbart werden. Laut Verwaltung ist dieser Vertragsteil noch zwischen Stadt und Investor abzustimmen.STäDTEBAULICHER VERTRAG

Extra

Der städtebauliche Vertrag regelt die Zusammenarbeit von Kommunen und privaten Bauinvestoren. Er wird meist im Rahmen von Bebauungsplanverfahren geschlossen, wenn ein Privatinvestor in dem betreffenden Bereich ein bestimmtes Projekt (etwa Wohnanlage/großflächiger Einzelhandel etc.) errichten will. Der Vertrag ist somit eine Ergänzung des hoheitlichen kommunalen Bebauungsplanrechts. Städtebauliche Verträge sind als besondere Form der öffentlich-rechtlichen Verträge im Baugesetzbuch geregelt.

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