Kommlingen will es genau wissen

Vage Aussagen zum fortgeschriebenen Flächennutzungsplan reichen dem Ortsbeirat Kommlingen nicht aus. Seine Mitglieder wollen exakte Informationen, ehe sie Beschlüsse fassen.

Konz-Kommlingen. (kdj) Planerin Annette Weber bereist derzeit die Gemeinde- und Ortsbeiräte in der Verbandsgemeinde Konz. Grund der behördlich verordneten Unrast: Die Räte sollen die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans zur Kenntnis nehmen und/oder Empfehlungen dazu abgeben oder Beschlüsse fassen. Der Flächennutzungsplan muss nach rund dreijähriger Gültigkeit aktualisiert werden, weil die Entwicklung über die seinerzeit gefassten Festlegungen - beispielsweise zu Baugebieten an der Obermosel - hinweg gegangen ist.Zwar ging es in Kommlingen nur um "kleinere (rund einen Hektar umfassende) Erweiterungen am Rande der Ortslage", doch dem Ortsbeirat waren in seiner jüngsten Sitzung die vorgesehenen Änderungen zu unpräzise. Die Folge: Das Gremium verweigerte dem vorgelegten Plan seine Zustimmung und bat um exaktere Informationen: "Wir wollen wissen, was wir beschließen sollen." Die erbetenen Auskünfte soll der Rat so schnell wie möglich erhalten.Zuschüsse aus Europa-Topf möglich

Kurz befasste sich der Ortsbeirat mit der Planung für einen Geräteunterstand am Dorfplatz und den Erweiterungsbau des Bürgerhauses. Bürgermeister Winfried Manns verwies auf mögliche Zuschüsse aus dem Europa-Topf und die einzuhaltende Reihenfolge der Vorbereitungsschritte: Bauantrag (der noch nicht gestellt ist), Genehmigung und schließlich Kostenermittlung sowie Finanzierung und - zwingend - Anpassung der Entwürfe an die Erfordernisse der Dorferneuerung. Lob gab es für die mit der Erschließung des Neubaugebiets "Hirschengartensfeld" beauftragte Firma Elenz: "Sie nimmt mit ihren schweren Fahrzeugen Rücksicht auf das Dorf und seine Bewohner."Einen Grundsatzbeschluss fasste der Ortsbeirat zu den Erschließungskosten für dieses Baugebiet. Sie werden, wie allgemein üblich, drei Monate nach Zustellung der Bescheide fällig und können mit einer Rabattgewährung vorzeitig abgelöst werden.

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