Konzer Schläger muss vier Jahre in Haft

Er ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: Weil ein 22-jähriger Konzer am Angriff auf ein Konzer Ehepaar beteiligt war, wurde er jüngst wegen Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Jetzt wurde diese Strafe vom Amtsgericht auf vier Jahre erweitert. Der Grund: Er war bei einer Schlägerei vor einem Jahr vor dem Trierer Exhaus dabei und hat Polizisten beleidigt.

Konz/Trier. Nun muss er noch länger hinter Gitter: Der 22-jährige Konzer, der zuletzt wegen Nötigung im Zusammenhang mit dem Angriff auf ein Konzer Ehepaar zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist (der TV berichtete), stand diese Woche wieder vor Gericht. Diesmal ging es am Amtsgericht um eine Schlägerei vor dem Exhaus in Trier, in die der Konzer vor rund einem Jahr verwickelt war.

Der 22-Jährige wollte gerade mit ein paar Freunden die Zurmaiener Straße überqueren, als ein Auto angefahren kam und der Fahrer extra wegen der Fußgänger abbremsen musste. Beide Seiten fühlten sich durch die gereizte Reaktion der anderen so provoziert, dass der angetrunkene Beifahrer letztlich ausstieg und sich über die Pöbelei beschwerte. In der Folge kam es zu einer Schlägerei zwischen dem Beifahrer, dessen beiden Brüdern, dem Angeklagten und dessen Freunden.

"Jeder hat da jeden geschlagen", erinnerte sich der Angeklagte, der laut Gutachten zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden hat. Der Knackpunkt: Der Beifahrer wurde nicht nur geschlagen, sondern auch durch mehrere Messerstiche am Kopf schwer verletzt. Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Der Täter ist der Angeklagte. Es gebe eine Beweiskette, "die es in solchen Verfahren sehr selten gibt", sagte Staatsanwalt Benjamin Gehlen während seines Plädoyers. Denn am sichergestellten Messer sind Blutspuren des 22-Jährigen gefunden worden. Das haben entsprechende Untersuchungen ergeben. "Kein Wunder" für Verteidiger Sven Collet. Schließlich sei der Konzer bei dem Handgemenge selbst durch ein Messer an der Hand verletzt worden.

Viel zentraler ist für Collet das Argument, dass Zeugen und Geschädigte ausgesagt haben, ein Dunkelhäutiger habe zugestochen - ein Fakt, der aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht weiter ernst zu nehmen sei, da die Zeugen durch die Ereignisse traumatisiert gewesen sein könnten.

Aber auch die Tatsache, dass sich auf der Kleidung des Angeklagten keine Blutspuren des Geschädigten befinden, ist für Collet Zeichen genug, dass sein Mandant nicht zugestochen haben kann. "Es gibt so viele Unwägbarkeiten bei dieser Geschichte", fasst der Vorsitzende Richter Helmut Rausch am Ende der Verhandlung zusammen. Die Geschehnisse der Schlägerei und Messerstecherei unter so vielen Menschen heute noch rekonstruieren zu wollen, sei unmöglich.

Daher könne er dem 22-jährigen Angeklagten auch nicht die Messerstecherei anlasten, sehr wohl aber die Körperverletzung durch die Schlägerei und die Beleidigungen gegenüber den Polizisten bei der Festnahme.

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