Nach zwei Angriffen auf Frauen in Trier und Konz: 61-Jähriger muss für sechs Jahre und acht Monate hinter Gitter

Konz/Trier · Gericht verurteilt Sexualtäter zu sechs Jahren und acht Monaten Haftstrafe: Das Trierer Landgericht hält einen 61-jährigen Kraftfahrer für schuldig. Der Mann hat laut dem Urteil 2012 eine Frau in Konz mit einem Messer bedroht und sexuell genötigt. Zwei Jahre später hat er eine Studentin in Trier belästigt.

Der 61-Jährige lässt sich auf der Anklagebank nichts anmerken, als er erfährt, dass er wahrscheinlich lange ins Gefängnis muss. Die erste Große Strafkammer des Trierer Landgerichts hat den Wiederholungstäter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Die vorsitzende Richterin Petra Schmitz sieht es als erwiesen an, dass der Mann im Januar 2012 eine damals 21-Jährige Frau in der Konzer Güterstraße mit dem Messer bedroht, im Auto festgehalten und sexuell belästigt hat. Zudem hat er laut Gericht im Oktober 2014 versucht, eine 26-jährige Studentin auf einem Parkplatz an der Uni Trier zu belästigen.

Beide Fälle zusammen ergeben die Straftatbestände der besonders schweren sexuellen Nötigung, der Geiselnahme, der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten sexuellen Nötigung. Hinzu kommt eine Trunkenheitsfahrt vom Trierer Tatort in den Wohnort des Mannes in der Verbandsgemeinde Konz. Mit dem Strafmaß folgt das Gericht der Forderung von Staatsanwalt Stephane Parent. Dieser betonte, dass es sich vor allem bei dem Konzer Fall um eine sehr "heftige Tat" handelte. Das lebensgefährliche Würgen, der Einsatz eines Messers und das Fahren an eine schwer einsehbare Stelle sprechen aus seiner Sicht gegen eine mildere Strafe - obwohl der Mann nicht vorbestraft ist.

Opfer leiden an Folgen

Strafverschärfend ist zudem, dass beide Opfer noch unter den Folgen der Tat leiden. Zudem hat sich der Mann trotz der öffentlichkeitswirksamen Fahndung 2012 nicht gestellt. Strafmildernd wirkt sich aus, dass es bei beiden Taten nicht zum Vollzug einer sexuellen Handlung kam und dass der Mann von den Opfern abließ.

Die Anwältin der Nebenklage, Karin Adrian lobt in ihrem Plädoyer den Mut ihrer Mandantin: Die 24-Jährige habe sich bei der Tat in Konz so heftig gewehrt, dass der 61-Jährige sie in Ruhe gelassen habe. Strafmildernde Gründe sieht Adrian nicht. "Sein ganzes Verhalten deutet darauf hin, dass er sie vergewaltigen wollte", sagt die Anwältin.

Weil ihre Mandantin den Angeklagten gekratzt hatte, konnte seine DNS unter ihren Fingernägeln sichergestellt werden. So wurde er zwei Jahre danach bei der Festnahme wegen der Tat in Trier mit dem älteren Fall in Verbindung gebracht.

Die Aussage des Mannes, er habe seinem Opfer in Konz bei einer Autopanne helfen wollen, die Frau habe ihn aber beleidigt und geschlagen, halten Gericht, Staatsanwaltschaft und die Nebenklage für vollkommen unglaubwürdig. Richterin Schmitz sieht in dem Opfer ein "Musterbeispiel für eine glaubwürdige Zeugin". Parent wirft dem Verurteilten vor, dass er mit dieser Aussage die "Grenzen der erlaubten Verteidigung überschritten" habe. Adrian meint: "Ihr Verhalten in der Hauptverhandlung war eine zusätzliche Demütigung für meine Mandantin." Sie kritisiert, dass ihre Mandantin deswegen zweimal aussagen musste.

Der Anwalt des Verurteilten, Andreas Ammer, meint dazu: "Ich denke man kann der Aussage glauben oder nicht." Über seinen Klienten sagt er: "Wir haben hier jemanden vor uns sitzen, der sich völlig unauffällig verhalten hat." Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass er sich seit dem 16. Dezember 2014 in Untersuchungshaft befinde. Es habe sich zudem gezeigt, dass er besonders haftempfindlich sei. Der Verurteilte kann noch einen Revisionsantrag stellen.

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