Planfeststellung eingeleitet

Seit Jahren sehnen zahlreiche Bürger in Konz-Könen eine Ortsumgehung für die Bundesstraße 51 herbei. Für dieses Frühjahr war die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens angekündigt worden, nun ist es so weit.

 Seit Jahren kämpfen die Bürger in Könen für die Umgehung. TV-Foto: Archiv/Christiane Wolff

Seit Jahren kämpfen die Bürger in Könen für die Umgehung. TV-Foto: Archiv/Christiane Wolff

Konz. Überall in Konz-Könen fordern die Bürger auf Plakaten eine Ortsumgehung, denn der starke Verkehr belastet sie. Nun kommen sie ihrem Ziel ein großes Stück näher. Denn der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Trier hat das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung B 51 Konz-Könen eingeleitet (ausführlicher Bericht folgt). Damit ist nun der erste Schritt getan. Vom 11. Juni bis 10. Juli liegen die Planunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Konzer Verbandsgemeindeverwaltung aus. Einwendungen gegen den Plan können bis zum 24. Juli beim Landesbetrieb Mobilität oder bei der VG-Verwaltung eingereicht werden. Die PLANFESTSTELLUNG Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Die Planfeststellung ist das Baugenehmigungsverfahren für den Straßenbau. Die Planfeststellung ist in zwei Abschnitte geteilt. Im ersten Abschnitt "Anhörung werden die Pläne vor Ort ausgelegt, damit Einwendungen erhoben werden können. Anschließend stellt die Planfeststellungsbehörde im zweiten Abschnitt den Plan fest und erlässt den Feststellungsbeschluss.

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