Prozess um tödliche Messerattacke: Bei Geständnis Jugendstrafe statt Haft

Trier/Konz · Das Landgericht in Trier hat am Mittwoch den Mordprozess gegen einen 20-Jährigen eröffnet. Der Mann soll im September in Konz einen 19-Jährigen bei einem Drogengeschäft erstochen haben. Die Anwälte haben sich geeinigt: Gesteht der Angeklagte, bekommt er eine neunjährige Jugendstrafe.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Ein Justizbeamter führt René S. in Handschellen in den Gerichtssaal. Der 20-Jährige mit kurzen gepflegten Haaren trägt einen grauen Pullover mit V-Auschnitt und eine dunkle Hose. Er hat kurze braune Haare. Der junge Mann, der zuletzt in der Verbandsgemeinde Saarburg gelebt hat, sieht nach mehr als fünf Monaten Untersuchungshaft bleich aus. Jetzt tritt er vor die erste Große Jugendkammer des Landgerichts in Trier.

Der Prozess über den gewaltsamen Tod eines 19-jährigen Konzers am späten Abend des 27. September 2013 hat am Mittwoch begonnen - und schon fünfeinhalb Stunden später gibt es eine überraschende Wendung. Der Angeklagte wird wahrscheinlich zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt. So lautet zumindest das Ergebnis einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die auch von der Nebenklage akzeptiert wurde.

Verfahren verkürzt

Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg trägt die Verhandlungsergebnisse, die das Verfahren erheblich abkürzen könnten, am Mittwoch nach einer Prozesspause gegen 14.30 Uhr vor. Einzige Bedingung für die angesichts des Mordvorwurfs milde Strafe: Der Angeklagte, der am ersten Prozesstag weder Angaben zur Tat noch zu seinem Leben gemacht hat, muss noch ein vollumfassendes Geständnis im Sinne der Anklage ablegen. Dazu kommt es vermutlich am Dienstag, 25. März, wenn die Verhandlung fortgesetzt wird.

Die Trierer Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sein Opfer aus Habgier ermordet zu haben. Staatsanwalt Eric Samel vertritt die Anklage: René S. habe sein Opfer, den 19-jährigen Max W., mit einem Klappmesser, dessen Klinge etwa acht Zentimeter lang ist, zwei Mal in die Brust und einmal in den Bauch gestochen und ausgeraubt. René S. habe sich durch die tödliche Attacke in Bestiz der Drogen bringen wollen, die Max bei sich hatte. 20 Gramm Cannabis mit einem Marktwert von etwa 200 Euro sind das laut den Ermittlern gewesen.

"Durch die Akte geistern die Wörter Gras, Cannabis und Drogen", sagt auch Richter Keimburg. Das Opfer habe am Tatabend kleine Tütchen mit Cannabis abgepackt und verkauft, erklärt ein Tatzeuge vor Gericht, der an dem Abend gemeinsam mit Max durch Konz gefahren ist. Zunächst habe Max einige Kunden an einem Supermarkt-Parkplatz in der Innenstadt getroffen, dann seien sie zum Tatort an der Grundschule St. Nikolaus gefahren. Der Angeklagte sei bei dem Drogendeal aggressiv geworden. "Du willst mich nur abziehen", habe er gebrüllt und dann auf Max eingeschlagen. Das Messer habe er erst gesehen, als er selbst bedroht worden sei, sagt der Zeuge. Der Angeklagte habe sein Opfer und das Auto nach Drogen durchsucht.

Der Freund des Opfers bleibt wahrscheinlich der einzige Tatzeuge, der in dem Verfahren öffentlich angehört wird. Zwei Frauen, die den Angeklagten in der Tatnacht begleitet haben und Cannabis von dem Opfer kaufen wollten, müssen nicht mehr aussagen. Nur noch der psychiatrische Gutachter Ingo Baltes und die Jugendgerichtshilfe werden in dem Mordprozess angehört.
Extra: Die Mutter des Opfers

Die Mutter des Todesopfers hat als Nebenklägerin an dem Mordprozess teilgenommen. In dem für sie sehr aufwühlenden Verfahren ließ sie sich von Rechtsanwalt Marco Liell vertreten. Nachdem Richter Albrecht Keimburg das Ergebnis der Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verlesen hat, erklärte er im Auftrag seiner Mandantin, wie schwer es für sei, sich nicht gegen das Ergebnis der Verhandlungen zu widersetzen. "Meine Mandantin hat sich schweren Herzens dazu durchgerungen", sagte Liell. Es sei für juristische Laien kaum nachzuvollziehen, dass 20-Jährige nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden und dass das Gericht nicht von einer besonders schweren Schuld ausgehe. "Für eine Mutter, die ihren Sohn verloren hat, sind diese juristischen Feinheiten besonders schwer zu verstehen", sagte Rechtsanwalt Liell.

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