Schiefer Schiefer kostet ein Baugrundstück

Weil im Baugebiet "Höthkopf/Stückelgrube" der Schiefer-Untergrund schiefer ist als angenommen, hat der Ortsgemeinderat Pellingen den Bebauungsplan für das Gebiet in seiner zurückliegenden Sitzung geändert.

Pellingen. (kdj) Fünf statt sechs und neue Bauvorschriften: So lautete das Rezept, das dem Ortsgemeinderat Pellingen in seiner jüngsten Sitzung sein Handeln diktiert hat. Denn der Rat musste einen Bebauungsplan noch einmal ändern. In einem Hangbereich hatte der ursprüngliche Bebauungsplan für das Gebiet "Höthkopf/Stückelgrube" sechs Baugrundstücke vorgesehen. Das nötige Bodengutachten hatte jedoch — so der Sachstandsbericht — ergeben, dass diese Planung sich nicht realisieren lassen würde, weil dort im Schiefer-Boden eine sogenannte Flächenverwerfung festgestellt worden war. Für den Rat ergab sich daraus folgende Konsequenz: Die Baugrundstücke wurden neu zugeschnitten. Nach der neuen Planung stehen an dem betroffenen Hang jetzt nur noch fünf statt der geplanten sechs Bauplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Rastsmitglieder festgelegt, dass die auf den Grundstücken zu bauenden Häuser exakt den von der Gemeinde vorgegebenen Richtlinien entsprechen müssen. Sollte ein Bauherr dort anders als vorgeschrieben bauen wollen, muss er auf eigene Kosten ein privates Bodengutachten anfertigen lassen. Einen Rechtsanspruch auf Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort