Sperrungen, Umleitungen, Sonderfälle

Für das Konzer Heimat- und Weinfest vom 13. bis 16. Juli gibt es wieder eine umfangreiche Verkehrsregelung.

Konz. (red/mok) Auch in diesem Sommer feiern die Konzer wieder ihre Heimat und ihr liebstes Getränk - den Wein. Beim traditionellen Heimat- und Weinfest (ausführlicher Bericht folgt) ab dem 12. Juli gelten auch in diesem Jahr besondere Regeln in Sachen Straßenverkehr.Es bleibt dabei, dass zur Durchführung des Festes der gesamte Marktplatz, die Parkplätze hinter dem Rathaus (Verwaltungsgebäude I) und der Parkplatz hinter dem Verwaltungsgebäude II dem öffentlichen Verkehr entzogen werden. Die Absperrung erfolgt durch Absperrschranken und Verkehrszeichen, wobei der Lieferverkehr geduldet wird, der zur Versorgung der Stände erforderlich ist. Es gilt in diesen Fällen das Gebot "Schrittgeschwindigkeit".Die in der Brückenstraße geltende Verkehrsführung wird für den aus Richtung Saarstraße (L 137) kommenden Verkehr geändert. Dieser wird während der Festtage durch die Brückenstraße geradeaus in Richtung Bahnhofstraße geleitet. Zur Sicherstellung einer ungehinderten Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs, wird einseitig absolutes Halteverbot angeordnet.Die Straße "Am Markt" ist - wie bisher - von der Brückenstraße aus nur bis zur Rathausrückfront und nur für Anlieger- und Lieferverkehr befahrbar. Bezüglich des ruhenden Verkehrs gelten die bisherigen Regelungen (Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot), soweit nicht Teile des Parkraumes von Schaustellern oder Ständen belegt sind. Der Rest der Straße ist gesperrt und Teil des Festplatzes.Die Schillerstraße (L 138) wird für den fließenden Verkehr offen gehalten, da keine geeigneten Umleitungsmöglichkeiten vorhanden sind.Für beide Fahrtrichtungen wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, beginnend ab der Granastraße (L 138) und endend an der Einmündung der Goethestraße (Ortsstraße). Die Haltestelle "Am Markt" sowie die Taxenstände bleiben unverändert bestehen. Für die verbleibende Strecke der Schillerstraße wird beidseitig absolutes Halteverbot angeordnet.Notfalls wird eingegriffen und abgeschleppt

Die Goethestraße bleibt für beide Fahrtrichtungen befahrbar. Für die zur Bahn gelegene Seite bleibt es bei dem bestehenden eingeschränkten Halteverbot.In der Bahnhofstraße muss beidseitig, zwischen der Schillerbrücke und der "Metzgerei Reck", eine Halteverbotsstrecke eingerichtet werden.Von der RMV wird an allen Festtagen ein zusätzlicher Linienverkehr eingerichtet. Der Fahrplan wird im Bereich des Festplatzes mehrmals veröffentlicht.Nähere Informationen sind bei der örtlichen Verkehrsbehörde, Telefon 83-159, erhältlich. Die An- und Abfahrt der Busse erfolgt in der Granastraße, neuer Busbahnhof Konz-Mitte.Zudem stehen auch in diesem Jahr die Parkmöglichkeiten innerhalb des "Saar-Mosel-Einkaufszentrums" kostenlos zur Verfügung.Das Feuerwerk wird am Freitag, 13. Juli, 22.30 Uhr, vom Saarufer aus abgeschossen (Gemarkung Könen). Aus Verkehrssicherheitsgründen wird die Polizei sich während des Abbrennens des Feuerwerkes verstärkt an den Brennpunkten des Verkehrs aufhalten, um die Verkehrsregelung zu übernehmen. Hierzu werden die Saarstraße (L 137) und die Saarbrücke (B 51) für die Dauer des Feuerwerkes für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der "Konzer City-Lauf" wird am Samstag, 14. Juli, ab 18 Uhr, veranstaltet. Die Laufstrecke wird durch Verkehrszeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Zusätzlich erfolgt eine Verkehrsregelung durch die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr Konz. Die Festbesucher werden gebeten, während des Laufes die Parkmöglichkeiten im Bereich des Schul- und Sportzentrums zu nutzen, da in dieser Zeit Großteile der Stadt für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt sind.Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Saarstraße - Bahnhofstraße - Schillerstraße (L 138) sowie aus Richtung Trier kommend über die B 51.Die Polizei wird durch verstärkte Präsenz das Heimatfest betreuen. Dienstkräfte des Ordnungsamts sind an allen Festtagen abends in der Nähe des Festplatzes, um den ruhenden Verkehr zu überwachen. Bei groben Verkehrsverstößen wird eingegriffen und abgeschleppt.

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