Staatsanwälte ermitteln gegen Bochumer Baufirma

Konz/Bochum · Den Verdacht gibt es schon länger, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft: Das Unternehmen Betam, das 2015 den Bau der Könener Ortsumgehung wegen der Firmenpleite abbrechen musste, könnte die Insolvenz verschleppt haben. Die Behörden sehen bei der Auftragsvergabe jedoch keine Fehler.

 Das Luftbild zeigt die Anschlussstelle der Könener Ortsumgehung an die Kreisstraße 112 bei Tawern. TV-Foto: Portaflug

Das Luftbild zeigt die Anschlussstelle der Könener Ortsumgehung an die Kreisstraße 112 bei Tawern. TV-Foto: Portaflug

Foto: (h_ko )

Konz/Bochum. Bauarbeiter ackern wieder an der B-51-Ortsumgehung für Konz-Könen. Die Firmen Franz Lehnen (Sehlem) und Kohl Bau (Irrel) haben die letzten Aufträge für die 24 Millionen Euro teure Bundesstraße Ende September übernommen. Nachdem sie die Versäumnisse ihrer Vorgänger von der Betam Infrastructure GmbH ausgebügelt haben, sollen sie bis Ende 2017 die Trasse fertigstellen.

Ermittlungen: Während sich die beiden Firmen aus der Region über einen großen Auftrag freuen, befindet sich der vorherige Auftragnehmer mitten in einem Insolvenzverfahren. Doch nicht nur das, auch die Staatsanwaltschaft ist involviert: "Es gibt Ermittlungen gegen vier ehemalige Verantwortliche beziehungsweise Mitarbeiter der Firma Betam wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Betrugs", sagt Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter auf TV-Anfrage. Namen nennt die Pressesprecherin der Schwerpunktabteilung Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Bochum nicht.

Insolvenzverwalter Rolf Weidmann von der Kanzlei Görg erklärt auf TV-Anfrage knapp: "Wir arbeiten das ab. Die Geschäfte sind eingestellt, und die Forderungseintreibung gestaltet sich mühsam." Doch das Verfahren gewinnt zusätzliche Brisanz, weil das Landgericht Erfurt 2014 einen der Betam-Gesellschafter schon einmal wegen Insolvenzverschleppung bei der Braugold-Brauerei verurteilt hat. Als Betam-Berater hat der Mann, der unter einer Adresse in Trier gemeldet ist, ein Honorar von 10 000 Euro kassiert - zu einem Zeitpunkt, an dem die Insolvenz wohl schon absehbar war und bei den Mitarbeitern die Löhne ausblieben ("Landesbetrieb feuert Pleitefirma", TV, 31. Juli 2015).

Fragen zur Auftragsvergabe: Warum hat eine offensichtlich kurz vor der Insolvenz stehende Baufirma einen solchen Großauftrag bekommen? Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Eine Rolle spielt dabei aber die Vorgeschichte der Firma Betam: Drei branchenfremde Investoren haben laut einem Artikel der Wirtschaftswoche 2013 die verlustbringende Bausparte des Bilfinger-Konzerns gekauft und Betam neu gegründet. Bilfinger-Konzernchef war damals der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Der fragwürdige Hintergrund der Firma sei zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt gewesen, sagt ein Bauexperte des Steuerzahlerbunds Rheinland-Pfalz zum TV. "Da müssen alle Signallampen aufleuchten!" Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier müsse in einem solchen Fall bei der Auftragsvergabe eine Bürgschaft fordern. Solche Bürgschaften sind in Paragraf 9 der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt.

Das sagt der LBM: Konfrontiert mit den Aussagen des Steuerzahlerbunds erklärt Hans-Michael Bartnick vom LBM Trier, dass seiner Behörde eine Vertragserfüllungsbürgschaft der Firma Betam vorliege. "Beim offenen Verfahren ist zunächst die Eignung der Bieter zu prüfen", erläutert Bartnick. "Wir haben in der Wertungsphase nicht nur die Referenzen bei vergleichbaren Behörden bundesweit abgefragt, sondern auch intensiv im Internet geforscht", sagt der stellvertretende Behördenleiter. Auffälligkeiten in Richtung einer möglichen Insolvenzverschleppung seien zum damaligen Zeitpunkt keinesfalls offensichtlich gewesen. Der LBM will etwa 500 000 Euro über das Insolvenzverfahren von der Firma Betam bekommen.

Kritik aus der Branche: Ein Bauunternehmer, der anonym bleiben möchte, hält den Fall der B 51 neu für symptomatisch in der Baubranche. Die deutschen Vergabevorschriften kritisiert er hart. "Die stammen aus Zeiten des Wirtschaftswunders, als Angebot und Nachfrage noch im Einklang waren", sagt er. Heute sehe es aus Unternehmersicht ganz anders aus: "Fast alle Firmen haben heute Überkapazitäten." Im Klartext: Es gibt zu wenige Aufträge für zu viele Baufirmen. "Das zieht einen ruinösen Wettbewerb nach sich", sagt der Insider weiter. Schuld daran seien die Gesetzesvorschriften für die Ausschreibungen. Diese zögen oft einen "Unterbietungswettbewerb" nach sich. So komme es zu Angeboten, die nicht wirtschaftlich seien. Die Schlussfolgerung des Branchenexperten: "Die Extremangebote (das günstigste und das teuerste) müssten aus dem Ausschreibungswettbewerb genommen werden."

Gewerkschaftsforderungen: Auch die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt moniert die deutschen Vergabepraktiken. Sie entsprächen nicht den geltenden EU-Richtlinien. Bis April müssten sie angepasst werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Sprecher Ruprecht Hammerschmidt fordert im Gespräch mit dem TV, "dass nicht der billigste, sondern der beste Preis den Zuschlag erhält." Dabei seien zwingend soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.Meinung

Vorgaben nicht mehr zeitgemäß
Unternehmer wie Gewerkschaft fordern neue Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. Das ist wohl der richtige Weg, um den harten Wettkampf in der Baubranche transparenter, gerechter und letztlich kostengünstiger zu gestalten. Denn das billigste Angebot zieht oft weitere Kosten nach sich. Schlampig ausgeführte Arbeiten oder extrem billiges Baumaterial können auf lange Sicht teurer als qualitativ hochwertige Arbeit sein. Die hat zwar von Anfang an ihren Preis, hält aber meist länger. Wenn dann noch soziale und ökologische Aspekte in die Vergaberegeln eingebaut werden, könnten alle zufrieden sein. c.kremer@volksfreund.deExtra

Der LBM Trier hat in der Vergangenheit bei der Frage nach der Verantwortung für die Auftragsvergabe auf das Bundesverkehrsministerium verwiesen, das den Fall zum Jahreswechsel 2014/15 geprüft habe: "Vom Baulastträger Bund gab es eine eindeutige Zustimmung zur Vergabe", erklärte der stellvertretende Leiter des LBM Trier, Hans-Michael Bartnick. Die Vergabekammer beim rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium erklärt auf Anfrage, dass sie europaweite Ausschreibungen nur dann überprüfen dürfe, wenn zum Beispiel ein Mitbewerber aus dem Bieterverfahren die Verletzung von Vergabevorschriften rüge. "Wir können nur im laufenden Vergabeverfahren Vergaberechtsverstöße korrigieren", erklärt eine Sprecherin des Landeswirtschaftsministeriums. Nach Abschluss des Verfahrens sei das nicht mehr möglich.

Im Fall der Auftragsvergabe für die B 51 neu habe kein Unternehmen einen Nachprüfantrag gestellt. Das Bundesverkehrsministerium sieht die Verantwortung für die Auftragsvergabe in den Ländern: Das deutsche Vergaberecht "beinhaltet eine umfassende Eignungsprüfung der Bieter im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote durch die Vergabestellen der Länder", erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums auf TV-Anfrage. In diesem Rahmen werde auch die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Das Bundesministerium prüfe nur im Hinblick auf Übereinstimmung mit den Vergabebestimmungen sowie den haushaltsmäßigen und planerischen Vorgaben. Angaben, wie viel Steuergeld durch die Betam-Pleite verloren gegangen ist, könne er nicht machen, sagt der Ministeriumssprecher auf TV-Anfrage. cmkExtra

Die Firma Betam hat bei der ersten Ausschreibung für die Trasse der B 51 neu im Jahr 2014 alle anderen Unternehmen unterboten - den zweitgünstigsten Bieter um eine Million Euro. Betam wollte den Auftrag für 9,86 Millionen Euro ausführen. Mitbewerber unterstellten der Firma damals, ein unwirtschaftliches Angebot gemacht zu haben. cmk

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