Standorte müssen abgestimmt sein

KONZ. (ahs) In den vor kurzem im TV erschienenen Artikel über den neuen T-Mobile-Mobilfunkmasten in der Konzer Innenstadt ("Ein Mast, zwei Meinungen", TV vom 7. November) hat sich ein Fehler eingeschlichen.

In dem Artikel hieß es, die Konzer Bauaufsicht habe dem Betreiber T-Mobile im Juli dieses Jahres die Zustimmung gegeben, einen solchen Sendemast aufstellen zu dürfen. Dies stimme so nicht, äußerte ein Mitarbeiter der Bauaufsicht gegenüber dem Trierischen Volksfreund. Tatsächlich sei die Behörde selbst erst auf den Mast auf dem Kaufland-Parkdeck aufmerksam geworden, nachdem ein besorgter Anwohner angerufen hatte, um zu erfahren, was es mit der neu errichteten Anlage auf sich habe. Grundsätzlich stünden die Mobilfunkbetreiber in der Pflicht, Standorte für neue Masten abzustimmen. Die Kommunen selbst hätten bei solchen Vorhaben aber nur begrenzt Einfluss, erläutert der Mitarbeiter der Konzer Bauaufsicht. "Wir haben lediglich die Möglichkeit, eine Alternative zu nennen, die muss dann aber gleichwertig sein", erklärt er. Im Fall des "Kaufland-Sendemastes" sei das Rathaus, das T-Mobile zunächst als Standort angedacht hatte, aus Denkmalschutzgründen nicht in Frage gekommen. "Und danach haben wir von denen nichts mehr gehört", erinnert sich der Mitarbeiter. Ohnehin sei die Konzer Verwaltung beim Thema "Mobilfunkmast" nicht die richtige Anlaufstelle. Hierfür sei die so genannte Bundesnetzagentur zuständig. Die Bundesnetzagentur informiert auf ihrer Internetseite ( www.bundesnetzagentur.de) über den deutschen Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über Verbraucherrechte in diesen innovativen Märkten. Dort würden interessierte Bürger zudem Informationen über neu errichtete Mobilfunkmasten erhalten, fügt der Mitarbeiter der Konzer Bauaufsicht hinzu.

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