Sterben und Feiern werden teurer

Die schlechte Nachricht zuerst: Sterben und Feiern werden in Kanzem teurer. Die gute Nachricht: Die Teuerung hält sich in Grenzen.

Kanzem. (kdj) Der Not und der Kommunalaufsicht gehorchend, hat der Rat der Gemeinde Kanzem eine Erhöhung der Friedhofsgebühren und der Benutzungskosten für das Bürgerhaus beschlossen.Statt bisher 620 wird der Preis für ein Kaufgrab (je Stelle) oder Urnengrab am 1. Januar 2008 auf 650 Euro steigen. Der Vorschlag, nur um 15 Euro teurer zu werden, fand in einer kurzen Diskussion keine Zustimmung, der Rat entschied jedoch einstimmig. Die Verlängerung je Jahr und Stelle wird mit 21,67 Euro berechnet (bisher 20,67). Das Gleiche gilt für ein Urnengrab. Der Preis für Reihengräber steigt von 310 auf 340 Euro, der für ein Kindergrab von 160 auf 170 Euro. Die Benutzung der Leichenhalle verteuert sich auf 60 Euro.Maßvoll erhöhte der Rat den Preis für die Benutzung des Bürgerhauses. An den Grundkosten von 125 Euro für Kanzemer Bürger und Vereine (Ortsfremde 150 Euro) wurde nichts geändert; Gleiches gilt für die Küchennutzung (25 Euro), erhöht wird wegen der ständig steigenden Energiekosten die Nebenkostenpauschale von 15 auf 25 Euro.Noch viele Informationen nötig

Der Dauerbrenner Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bürgerhauses kokelt weiter vor sich hin. Drei Firmen waren aufgefordert worden, Angebote abzugeben, ein Unternehmen verzichtete auf einen Auftrag. Die beiden Angebote unterscheiden sich in Preis und Technik, so dass der Rat nicht einfach nach dem üblichen Schema der Vergabeordnung entscheiden konnte. Bevor dem längst gefassten Grundsatzbeschluss der Vergabebeschluss folgen kann, müssen noch Informationen über Technik, Kosten, Versicherungen und Amortisation eingeholt werden. Ortsbürgermeister Günther Frentzen: "Wenn diese Fragen geklärt sind und wir einen entsprechenden Beschluss fassen, muss die Kommunalaufsicht ihn genehmigen."Bei der Beratung über die Abnahme der Jahresrechnung 2006 wurde ein Schuldenstand von rund 425 000 Euro zum Jahresende konstatiert. Die Abrechnung wurde nicht beanstandet. Sie ergab für den Verwaltungshaushalt bei Einnahmen von 389 000 Euro und Ausgaben von 563 650 Euro einen Fehlbetrag von 173 870 Euro. Der Vermögenshaushalt war mit 753 133 Euro ausgeglichen.

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