Urteil im Oberbilliger Ampelstreit

Oberbillig/Trier · Die Verbandsgemeinde Konz muss sich die Verkehrssituation in Oberbillig noch einmal genau ansehen. Das Verwaltungsgericht Trier sieht Fehler bei der Entscheidung gegen eine Fußgängerampel in der Ortsmitte.

 Die Bundesstraße 419 führt durch Oberbillig. Marion Palm-Stalp fordert hier zur Erhöhung der Sicherheit eine Fußgängerampel.TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Bundesstraße 419 führt durch Oberbillig. Marion Palm-Stalp fordert hier zur Erhöhung der Sicherheit eine Fußgängerampel.TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)

Die Oberbilligerin Marion Palm-Stalp hat einen Teilerfolg in ihrem Kampf um eine Fußgängerampel an der vielbefahrenen B 419 errungen. Im dritten Jahr des Rechtsstreits (siehe Info) der fast komplett erblindeten Frau gegen die Verkehrsbehörde der Verbandsgemeinde (VG) Konz hat das Verwaltungsgericht Trier die bisherigen Entscheidungen der VG und des Kreisrechtsausschusses aufgehoben. Damit ist der Bescheid ungültig, mit dem die VG-Verwaltung 2016 die Installation einer Ampel an der Bundesstraße abgelehnt hatte. Auch die Entscheidung im Trier-Saarburger Kreisrechtsausschuss, der die Konzer Verwaltung im vergangenen Juni bestätigt hatte, ist Geschichte. Die Verkehrsbehörde muss die Situation an der B 419 laut dem Gerichtsurteil komplett neu bewerten. Ob jedoch eine Ampel an die Straße kommt, ist noch vollkommen offen.

Das Urteil Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Trier erläutert auf TV-Anfrage die rechtlichen Hintergründe. Das Urteil habe ein Einzelrichter nach einem schriftlichen Verfahren und einem Vor-Ort-Termin in Oberbillig gefällt. Der Richter macht nun "Ermessensfehler" bei der Verkehrsbehörde aus. Laut der Gerichtssprecherin hat die VG-Verwaltung den Sachstand nicht fehlerfrei erfasst: Sie beziehe sich zum Beispiel bei der Entscheidung gegen die Ampel auf Verkehrszählungen, die weder vollständig noch repräsentativ seien.
Zudem habe die Behörde die Besonderheiten an der B 419 in Oberbillig nicht berücksichtigt. Konkret bezieht sich der Richter in dem Urteil darauf, dass die Brückenstraße, an deren Kreuzung zur B 419 sich die umstrittene Stelle befindet, die einzige Überquerung der parallel zur B 419 verlaufenden Bahnstrecke innerhalb des Orts sei. Und weil nur auf der Seite des Unterdorfs ein durchgängiger Bürgersteig entlang der Straße verlaufe, sei der Bereich an der Kreuzung alternativlos die einzige Stelle, wo Fußgänger die Bundesstraße überqueren könnten. Dass sich kaum ein Autofahrer an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde halte, verschärfe die Gefahrensituation.

Rechtliche Grundlagen Rechtlich bezieht sich das Gericht allerdings nicht auf das Bundesgleichstellungsgesetz oder die UN-Charta zur Gleichstellung von Behinderten. Auf diese Grundlagen hatte sich der Anwalt der Klägerin bezogen. Das Gericht findet die Basis für die Entscheidung in der Straßenverkehrsordnung (STVO) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Verwaltungsrichtlinien zu Fußgängerüberquerungen, auf die sich die VG-Verwaltung bezogen hatte, funktionierten nur für den Regelfall, argumentiert der Richter. Die Situation in Oberbillig sei wegen der Verkehrssituation und der Behinderung der Klägerin eine Ausnahme.

Vorsichtige Freude Die Klägerin aus Oberbillig freut sich über einen aus ihrer Sicht wichtigen Schritt in ihrem seit 2014 währenden Kampf für eine sicherere Straßenquerung (siehe Info). Es sei schön, Licht am Ende des Tunnels zu sehen, sagt Palm-Stalp. Sie setzt sich als Leiterin der Regionalgruppe Trier von Pro Retina, einer Selbsthilfevereinigung für Netzhauterkrankte, auch für die Erhaltung von Zebrastreifen in der Stadt Trier ein. Zuletzt habe sie wegen ihres Engagements für die Ampel mehrfach beleidigende Briefe bekommen. Nun appelliert sie an den oder die Absender, sich persönlich mit ihr auseinanderzusetzen, statt aus der Anonymität gegen sie zu feuern.

VG wartet ab Die Konzer Verwaltung, die noch Berufung gegen das Urteil einlegen kann, äußert sich noch nicht. Pressesprecher Michael Naunheim sagt: "Das muss intern noch geprüft werden." Die zuständigen Mitarbeiter seien im Urlaub.

Ortsgemeinde pocht auf Sicherheit Der Oberbilliger Ortsbürgermeister Andreas Beiling sagt auf TV-Anfrage, dass er das Urteil noch nicht kenne. "Allgemein herrsche aber Einigkeit im Gemeinderat. Oberbillig ist schön gelegen, aber die Bundesstraße zerschneidet den Ort", sagt er. "Wir müssen die Sicherheit der Fußgänger an der Stelle gewährleisten."
Bevor entschieden werde, wie die Kreuzung sicherer gemacht wird, müsse jedoch der Rechtsstreit beendet werden.KommentarMeinung

Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Die Klägerin hat einen Teilerfolg im Kampf um eine Fußgängerampel errungen. Das beweist in erster Linie, dass sich Hartnäckigkeit in juristischen Auseinandersetzungen auszahlt. Das Urteil zeigt, dass Behörden sich nicht hinter Verwaltungsvorschriften verstecken können. Für die Bürger ist das eine gute Nachricht. Das Urteil zeigt, dass die Klage berechtigt war. Die rechtsprechende Gewalt zeigt so, dass sie bereit ist, unzulänglich begründete Entscheidungen von Behörden zu korrigieren. Das wiederum steigert das Vertrauen in den Staat. c.kremer@volksfreund.deExtra: VORGESCHICHTE IM AMPELSTREIT


Die Klägerin Marion Palm-Stalp hat seit 2014 etliche E-Mails und Briefe an Politiker und Behörden geschrieben und mehr als 193 Unterzeichner für eine Petition zum Bau einer Ampel an der B 419 gewonnen. Der Oberbilliger Ortsgemeinderat und Ortsbürgermeister Andreas Beiling (CDU) haben sich hinter sie gestellt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat der Klägerin 2015 im Frühjahr den Rücken gestärkt und in einem Brief an Karl-Heinz Frieden, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Konz, geschrieben. Darin appellierte sie an ihn, in diesem Einzelfall die Barrierefreiheit durch eine Ampel an der Bundesstraße herzustellen. Im gleichen Schreiben hatte Dreyer jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Entscheidung letztlich bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde liege. Im Frühjahr 2016 lehnte die VG die Ampel per Bescheid ab. Im Juni scheiterte Palm-Stalp mit ihrem Widerspruch gegen den Bescheid vor dem Trier-Saarburger Kreisrechtsausschuss. Im Anschluss reichte sie die Klage beim Verwaltungsgericht Trier ein, zu der nun das Urteil da ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort