Behörde stoppt Entsorgungsbetrieb: Wasserliescher Firma zum Abtransport illegal gelagerter, gefährlicher Abfälle verpflichtet

Wasserliesch · Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat den Betrieb einer Abfallentsorgungsfirma in Wasserliesch vorläufig untersagt. Bei einer Überprüfung des Betriebsgeländes hatte die Behörde festgestellt, dass gefährliche, asbesthaltige Abfälle an falscher Stelle und über den genehmigten Umfang hinaus gelagert wurden.

Behörde stoppt Entsorgungsbetrieb: Wasserliescher Firma zum Abtransport illegal gelagerter, gefährlicher Abfälle verpflichtet
Foto: Friedemann Vetter

Wasserliesch. Es hat mehrere Anlässe für die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) gegeben, eine Abfallentsorgungsfirma in Wasserliesch zu überprüfen. Mehr möchte eine Pressesprecherin der Behörde dazu nicht sagen.

Was die Behördenmitarbeiter auf dem Gelände im Wasserliescher Gewerbegebiet dann fanden, führte dazu, dass sie den Betrieb des Unternehmens bereits am 18. August untersagten. Laut SGD Nord wurden gefährliche Abfälle wie asbest haltige Stoffe und auch nicht gefährliche Abfälle - aber an nicht genehmigter Stelle - auf dem Firmengelände gelagert. Die zulässige Lagermenge von zehn Tonnen gefährlichen Abfalls sei zudem um ein Vielfaches überschritten worden.

In einer Pressemitteilung der Behörde heißt es: "Aufgrund der derzeitigen Gefahr für Gesundheit, Luft, Boden und Wasser sowie der Brandgefahr verfügte die SGD Nord, dass in der Anlage bis zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände keine Abfälle mehr angenommen werden dürfen." Auf Nachfrage sagt die Sprecherin, eine konkrete Gefahr für die Anwohner bestehe nicht, zumal das Unternehmen im Gewerbegebiet liege. Asbest könne eine Gefahr für Menschen darstellen, müsse aber nicht.

Die SGD Nord hat das Unternehmen aufgefordert, die auf nicht zugelassener Fläche gelagerten Abfälle bis Ende September zu räumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie werde den Fortschritt der Räumung und die Abfallentsorgung überprüfen, heißt es. Außerdem hat die Behörde dem Unternehmen untersagt, eine nicht genehmigte Kunstballen- und Altpapierpresse weiter zu betreiben. Auf TV-Anfrage äußert sich Rechtsanwalt Christian Burg, der die Entsorgungsfirma in rechtlichen Fragen berät, zu den Vorwürfen. Er sagt, die Firma habe bereits mehr als die Hälfte der gefährlichen asbest haltigen Stoffe, die beanstandet wurden, abtransportiert. Spätestens Ende des Monats seien die monierten Abfälle alle entsorgt.

Dass zu viel Abfälle auf dem Firmengelände gelagert worden seien, führt der Rechtsanwalt auf eine kurzfristige Lieferung zurück.

Burg: "Wir gehen davon aus, dass für die Nachbarschaft keine Gefahr besteht. Asbest kann nicht entweichen, weil es auf engem Raum gelagert und zeitnah abtransportiert wird."

Zu der Kunstballen- und Altpapierpresse, die das Unternehmen stoppen musste, meint Burg: "Die Presse war kurzfristig angeschafft worden. Die Firma musste lediglich deren Betrieb anzeigen. Das hat sie gemacht, allerdings verspätet."
Die SGD Nord hatte zunächst auch gerügt, dass Bohrschlämme, die gefährlich für das Grundwasser sein könnten, auf dem Firmengelände illegal gelagert würden. Diesen Vorwurf relativiert die Behörde mittlerweile. Der Bohrschlamm sei vermutlich ungefährlich, heißt es.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort