Von Bürgern für Bürger

Bildung, Kunst, Kultur und Sport: Die Projektgruppe "Marke Konz" will eine Konzer-Doktor-Stiftung auf die Beine stellen, die vor allem junge Menschen in vielfältiger Art und Weise fördert.

 Der Doktor als Wahrzeichen von Konz. Foto: privat

Der Doktor als Wahrzeichen von Konz. Foto: privat

Konz. Es ist nach Aussage ihres Sprechers Hartmut Schwiering das "wohl anspruchsvollste Projekt", das sie in Angriff nimmt: Die Projektgruppe "Marke Konz" möchte eine "Konzer-Doktor-Bürgerstiftung" ins Leben rufen (der TV berichtete). Die grundlegende Voraussetzung dazu hat Joachim Hahn, der Sohn des Bildhauers, der den Konzer Doktor geschaffen hat, ermöglicht: Schweren Herzens, aber doch für den guten Zweck, hat er die Rechte an die zu gründende Stiftung und - sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) existieren - an die Stadt übertragen.Zusammenarbeit mit Schulen ist angedacht

Über eine mögliche Stiftungssatzung haben sich anschließend die Mitglieder der Projektgruppe bei ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstagabend verständigt. Ziel und Zweck dieser Stiftung sind unter anderem in der Präambel klar festgelegt: "Mit den von ihr geförderten und angeregten Vorhaben will sie Ausbildung und Bildung sowie soziale Kompetenzen vor allem junger Mitbürger fördern, Einsamkeit und Isoliertheit Einzelner überwinden, die gegenseitige Achtung und Anerkennung des Andersseins weiterentwickeln, Kreativität anregen, künstlerische Leistungen unterstützen, Verständnis und Akzeptanz des freiheitlichen Rechtsstaats und Bewusstsein für politische Verantwortung der Bürger vertiefen." In der praktischen Umsetzung bedeute das beispielsweise eine Zusammenarbeit mit den Konzer Schulen, Wettbewerbe in den Bereichen Bildung, Kultur, Kunst, Literatur und Musik sowie Begegnungen im In- und Ausland.Das Vorhaben ist also klar, was noch fehlt, sind unter anderem die Prüfungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz und durch das Finanzamt sowie das ebenso erforderliche Stiftungsvermögen von 50 000 Euro. Diese Summe muss durch sogenannte Gründungsstifter erbracht werden. Das können juristische Personen sein, die mindestens 5000 Euro beitragen, oder Privatpersonen mit einem Betrag von mindestens 500 Euro. Später, wenn der Grundstock von 50 000 Euro vorhanden ist, sollen auch kleinere Beträge ab 50 Euro zugestiftet werden können. Spenden sind derweil jederzeit möglich.Die Kontrolle über das Vermögen und seine Verwendung sollen nach Vorstellung der Projektgruppe ein Vorstand und ein Stiftungsrat übernehmen, wobei der Bürgermeister der Verbandsgemeinde kraft seines Amtes bereits ein Mitglied des Stiftungsrates sein soll. Die anderen Zuständigkeiten werden erst- und einmalig durch die Gründerversammlung bestimmt, die auch die Satzung letztlich beschließen soll.

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