Wen bittet Nittel zur Kasse?

NITTEL. Jetzt wird's eng: Aus verfassungsrechtlichen Gründen gilt die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes voraussichtlich nur rückwirkend für das Jahr 2006. Woher die 260 000 Euro Straßenausbau-Kosten kommen sollen, die in der Nitteler Gemeindekasse aus früheren Jahren noch ausstehen, ist fraglich.

Den Mitgliedern des rheinland-pfälzischen Innenausschusses war am vergangenen Freitag aus "verfassungsrechtlichen Gründen" nichts anderes übrig geblieben, als die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes nur rückwirkend für das Jahr 2006 gelten zu lassen. Bis zur Sitzung hatte es so ausgesehen, als fände sich doch eine Möglichkeit, wie auch Straßenausbauprojekte aus früheren Jahren noch nach dem neuen Gesetz abgerechnet werden könnten.Gemeinde hat ein teures Problem

Genau darauf hatte der Nitteler Ortsbeirat nämlich spekuliert - und deshalb die Abrechnung von Straßenausbauten aus den Jahren 2003 bis 2005 aufgeschoben. Wäre das neue Gesetz rückwirkend bis 2003 gültig, könnten die aufgelaufenen 260 000 Euro gleichmäßig auf alle Nitteler umgelegt und in kleineren, wiederkommenden Jahresbeiträgen in Rechnung gestellt werden. "Wir haben seit 2003 keine Abrechnungen mehr rausgeschickt, weil wir auf die neue Gesetzeslage warten wollten", sagt Nittels Ex-Bürgermeister Karl-Heinz Frieden. Jetzt hat die Gemeinde ein teures Problem: Legt sie die Kosten nach der alten Gesetzeslage - die wegen ihrer Schwammigkeit jetzt neu gefasst wurde - auf alle Nitteler um, muss sie mit einer wahren Klageflut rechnen. Bittet sie nach hieb- und stichfest gültigem Gesetz nur die direkten Anlieger des 2003 ausgebauten Kirchenwegs und der 2004 und 05 erneuerten Moselstraße zur Kasse, werden diese überproportional belastet. Denn an allen Straßenbauprojekten zwischen 1992 und 2003 wurden alle Nitteler gleichmäßig beteiligt. Auch damals gab es Klagen, die die Gemeinde allerdings sämtlich vor dem Verwaltungsgericht gewann.Satzungsbeschluss noch im Dezember

Wie die Gemeinde an das ausstehende Geld kommen will, steht noch nicht fest. "Noch im Dezember muss der Ortsbeirat eine neue Satzung beschließen, um die kleineren Maßnahmen aus 2006 nach dem neuen Gesetz abrechnen zu können und um im Haushalt 2007 zu veranschlagen, wie die ausstehende Summe eingeplant werden soll", erklärt Frieden, der am 9. November nach seiner Wahl zum hauptamtlichen Beigeordneten der VG Konz als Ortsbürgermeister zurück getreten war - wie es die Gemeindeordnung verlangt - und zurzeit eine "beratende" Tätigkeit innerhalb des Ortsgemeinderats ausübt. "Die neue Gesetzeslage könnte bedeuten, dass wir Kirchenweg und Brunnenstraße nur mit den direkten Anliegern abrechnen können."

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