Zahlen bremsen Kommlinger

Die Zahlen sagen "Nein" zu den Kommlinger Wünschen nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Ort. Laut Messwerten sind die meisten Autofahrer angemessen schnell unterwegs.

Konz-Kommlingen. (api) Dass Zahlen oft etwas anderes vermitteln als das subjektive Empfinden eines vermeintlich Betroffenen, war zuletzt bei der jüngsten Ortsbeiratssitzung in Konz-Kommlingen zu erfahren. Der Ortsbeirat hatte die Verwaltung um eine Messung der Geschwindigkeiten gebeten, mit denen die Autofahrer durch ihr Dorf unterwegs sind. Die Vermutung: "Hier wird zu schnell gefahren." Diesen Eindruck konnte Edgar Strupp von der Verbandsgemeindeverwaltung allerdings nicht bestätigen. Die Messwerte am Ortseingang aus Richtung Oberemmel haben eine Durchschnittsgeschwindigkeit von rund 46 Stundenkilometer ergeben. "Wir sehen keinen Handlungsbedarf", sagte Strupp. Doch Ortsvorsteher Lorenzo Mastrocesare wollte sich noch nicht ganz damit abfinden. "Funktioniert eine Rechts-vor-links-Regelung in der Ortslage Kommlingen?", war seine Frage. Doch auch da kassierte er von Strupp, der zusammen mit Polizeihauptkommissar Robert Kalkes die Lage besichtigt hatte, ein Nein. Einer der Gründe: "Die Rechts-vor-links-Regelung wird nur dann von den KFZ-Fahrern akzeptiert, wenn das Verkehrsaufkommen aus beiden Straßen gleich hoch ist", erklärte Strupp. Wenn aus einer Straße nur selten ein Auto kommt, nutzt die Regelung nichts. Strupps Fazit: "Man sollte es so lassen."Der Vorschlag, die noch bestehenden 50er- in 30er-Zonen umzuwandeln, fiel ebenso auf unfruchtbaren Boden. "Wo keine Gefahrensituation besteht, dürfen Sie die Geschwindigkeit nicht heruntersetzen", argumentierte Strupp weiter. Mastrocesares Idee, das Ortsschild weiter nach vorne zu versetzen, damit die Geschwindigkeit dort gedrosselt sei, wo es besonders viele Kinder gibt, verlief ebenfalls im Sande. "Das Ortsschild steht am Beginn der Bebauung", stellte Strupp klar. "Es gibt nunmal Vorschriften." Zudem sei das Ergebnis der Messungen zufriedenstellend. Es liege im grünen Bereich.

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