Zeigt her eure Taschen

Keine Chance für "Rucksacktouristen": Wer zum Heimat- und Weinfest Alkohol mitbringen will, muss mit 50 Euro Strafe und Platzverweis rechnen.

 Jugendliche mit Alkohol im Rucksack sind eine Zielgruppe, um die es bei dem Verbot während des Heimat- und Weinfestes geht. TV-Foto: Klaus Kimmling

Jugendliche mit Alkohol im Rucksack sind eine Zielgruppe, um die es bei dem Verbot während des Heimat- und Weinfestes geht. TV-Foto: Klaus Kimmling

Konz. Das jüngste Moselfest am Zurlaubener Ufer in Trier hat es gezeigt: Die Umsätze der Standbetreiber sind rückläufig. Der Grund für diese Entwicklung ist laut den Veranstaltern bei denjenigen zu suchen, die ihren Alkohol von Zuhause aus zum Fest mitbringen. Die Konzer Verwaltungschefs wollen diesem Spiel bei dem Heimat- und Weinfest nicht untätig zusehen und zeitgleich die Zahl der gewaltbereiten, betrunkenen Festbesucher reduzieren. Ihre Lösung: Sie legen eine Allgemeinverfügung vor, die das Einbringen von Getränken in den Festbereich verbietet.

Von Freitag, 18. Juli, 15 Uhr, bis Dienstag, 22. Juli, 3 Uhr, ist es untersagt, auf den Festplätzen wie dem Marktplatz, den Parkplätzen hinter dem Rathaus und dem Verwaltungsgebäude II und auf der Straße "Am Markt" sowie im öffentlichen Bereich der Schillerstraße, Einmündung Grana- bis Goethestraße, und auf dem Saar-Mosel-Platz alkoholhaltige Getränke mitzuführen und bzw. oder zu verzehren.

50 Euro Zwangsgeld und Platzverweis als Strafe



Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Getränke, die die Gäste an den Ständen oder im Festzelt erwerben. Auch solche, die beispielsweise gerade ihren Einkauf aus dem Supermarkt nach Hause tragen, sind von diesem Verbot nicht betroffen. Sollten es sich jedoch Jugendliche mit einem Rucksack voll alkoholischer Getränke auf dem Festplatz gemütlich machen wollen, müssen sie damit rechnen, kontrolliert zu werden. 50 Euro Zwangsgeld und ein Platzverweis drohen.

Polizisten, Vollzugsbeamte und Bediensteten eines privaten Sicherheitsdienstes werden die Einhaltung des Verbots überprüfen. Wann und wo wie viele präsent sind, wird nicht verraten. "Das ist Teil der Strategie", sagt Karl-Heinz Frieden, Erster Beigeordneter der VG und künftiger Bürgermeister. Eins ist aber sicher: "Es wird punktuelle Kontrollen geben." Die Verwaltung sei auch bereits mit den umliegenden Märkten im Gespräch, damit diese beim Verkauf von Alkohol auf die Allgemeinverfügung hinweisen. "Damit nichts eskaliert."

Meinung

Von Anke Pipke

Konz setzt ein Zeichen

Eine Bannmeile für mitgebrachte Spirituosen soll betrunkene und aggressive Gäste vom Heimat- und Weinfest fernhalten. Besonders Jugendliche stehen im Fokus dieser Bestimmung. Schon das bereits eingeführte Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen im Konzer Stadtbereich soll trinkfreudige Jungen und Mädchen von den Spirituosen fernhalten. Das Ziel, das die Verwaltung mit diesen Allgemeinverfügungen verfolgt, ist ein sehr ehrenwertes. Ich hoffe nur, dass es dann auch mit der umfassenden und nachhaltigen Kontrolle klappt. Auch wenn es womöglich beim ersten Versuch, die Zahl der Randalierenden in den Griff zu bekommen, keine allzu großen Verbesserungen gibt, so ist zumindest ein Zeichen gesetzt, dass es die Verwaltung jetzt ernst meint. a.pipke@volksfreund.de

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