Zwei Experten, zwei Meinungen

Bei einer teils öffentlichen, teils nicht öffentlichen Anhörung zum geplanten Projekt "Leben auf dem Golf" haben Sachverständige den Ratsmitgliedern ihre Einschätzung zu den Plänen erläutert.

Tawern-Fellerich. Wie immer, wenn es um das Projekt "Leben auf dem Golf" geht, war der Zuhörerandrang auch am Freitagabend groß. Auf dem Fellericher Plateau sollen ein Golfpark, ein Hotel sowie 400 Wohneinheiten entstehen. Bei der Ratssitzung waren die Kommunalpolitiker bei einer Anhörung (siehe Hintergrund) von etwa 50 Bürgern sowie Ratsmitgliedern aus der ebenfalls betroffenen Gemeinde Temmels umringt.Die Stadt- und Landschaftsplaner Andreas Hartenfels und Reinhard Bachtler, beide aus der Pfalz, wurden von den beiden Fraktionen als Experten zur Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich Golfpark bestellt. SPD-Antrag wird abgeschmettert

Für den nicht öffentlichen Teil waren die Rechtsanwälte Klaus-Peter Feltes (Trier) und Klaus Laubstein (Frankfurt) geladen, um den zweiten Projektentwicklungsvertrag zu bewerten. Die SPD-Fraktion wollte die Juristen ebenfalls im öffentlichen Teil zu Wort kommen lassen. Denn die SPD habe, so Sprecher Egon Sommer, bereits in öffentlichen Sitzungen "Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrags" bekundet. Josef Weirich, Ortsbürgermeister von Tawern (CDU), erklärte, der Rat verstoße gegen die Gemeindeordnung, wenn die Verträge öffentlich diskutiert würden. Den Antrag lehnte die CDU mit ihrer Mehrheit im Rat ab.Ein Gutachter sieht "massive Verfahrensfehler"

Andreas Hartenfels: Der Gutachter hat die bisherige Planung besonders in Hinblick auf mögliche Abwägungsfehler untersucht. Den raumordnerischen Entscheid von 2003, die landesplanerische Stellungnahme von 2005 sowie die laufenden Bauleitplanverfahren (Fortschreibung des Flächennutzungsplans und Aufstellen des Bebauungsplans) hat er dabei in den Fokus gerückt. Er sei in dem Verfahren auf "massive Fehler" gestoßen, die im Falle eines Normenkontroll-Verfahrens zu Schwierigkeiten führen könnten, erklärte Hartenfels. Er kritisierte beispielsweise eine teilweise nicht ausreichende Beachtung des gültigen und des künftigen Landesentwicklungsprogramms oder sozialer Fragestellungen (in den Plänen ist zum Beispiel kein Friedhof vorgesehen). Die Umwandlung vom ursprünglich geplanten Feriendorf in eine dauerhafte Wohnnutzung bedürfe seiner Meinung nach "einer grundsätzlich neuen Prüfung im Hinblick auf raumordnerische Belange sowie raumbedeutsame Maßnahmen untereinander". Denn bei der Prüfung eines Freizeitgroßprojekts seien andere Aspekte zu beachten als bei einem Projekt für dauerhaftes Wohnen. Ein Problem sieht Hartenfels zudem bei der bisherigen Prüfung von alternativen Standorten. Denn: "Im Rahmen des raumordnerischen Entscheids wurden Alternativen nur unter dem Gesichtspunkt eines Freizeitgroßprojektes untersucht."Reinhard Bachtler: Als "Sonderprojekt" betrachtet Reinhard Bachtler das "Leben auf dem Golf", das man nicht mit der normalen Entwicklung einer Kulturlandschaft vergleichen könne. Er übte im Gegensatz zu seinem Vorredner keine Kritik an dem bisherigen Verfahren. Denn, so seine Argumentation: "Wir müssen davon ausgehen, dass die Behörden das Verfahren richtig durchgeführt haben." Diese Schritte lägen in deren Verantwortung, nicht in der Verantwortung der betroffenen kommunalen Gremien. Sachverständiger rät zur Umsetzung des Projekts

Die landesplanerischen Stellungnahmen seien positiv ausgefallen, deshalb könnten die Gebietskörperschaften das Projekt - natürlich unter Beachtung der Auflagen - umsetzen. Die Änderung des Flächennutzungsplans und das Bebauungsplanverfahren seien bisher nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt worden, so Bachtler. Der Sachverständige betonte: Die landesplanerische und regionalplanerische Seite sei sauber abgearbeitet worden. "Sie als Gemeinderat können davon ausgehen, dass es richtig gemacht worden ist.""Das Projekt ist ein Sonderprojekt. Man kann es wollen oder ablehnen", erklärte er. Wenn die Kommunalpolitiker das "Leben auf dem Golf" wollten, müsse es optimal umgesetzt werden. Um einen Erfolg des Projekts zu erreichen, müsse die Landschaft im Sinne des Golfplatzes bestmöglich genutzt werden, erklärte Bachtler. Den Bedarf könne man aus seiner Sicht durch einen funktionalen und wirtschaftlichen Vorteil für die Gemeinden und für die Region begründen. Hintergrund: Die Anhörung: In der Gemeindeordnung ist die Anhörung als ein demokratisches Mittel vorgesehen, um die Wahrung von Minderheiteninteressen in der Kommunalpolitik zu schützen. Unabhängige Sachverständige, die von den Fraktionen benannt werden, können dort ihre Einschätzung zu Projekten oder Zusammenhängen darstellen. Von dieser Möglichkeit hat die SPD-Fraktion im Tawerner Ortsgemeinderat mit ihrem Antrag Gebrauch gemacht. Die Begründung: "Umfangreiche Einwendungen der SPD-Fraktion bezüglich der rechtlichen Bewertung zum Golfpark-Projekt fanden keine Beachtung seitens der Ratsmehrheit." (mok)Extra Sitzungen des Planungsverbands: Am heutigen Montag findet um 18 Uhr im Kloster Karthaus eine Sitzung des Planungsverbands "Golfpark" statt. Auf der Tagesordnung stehen die Informationen über den Stand des Verfahrens, die Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung der Rast- und Zugvögel, die Darstellung des Monitorings. Zudem werden die Ergebnisse der Visualisierung vorgestellt. Der Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre und einer Vorkaufsrechtsatzung sowie die Beratung und der Beschluss über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erster Teil) stehen ebenfalls auf der Tagesordnung. Im nicht öffentlichen Teil geht es außerdem um Verträge. Bereits am Freitag, 7. Dezember, trifft sich der Planungsverband um 16 Uhr erneut im Kloster Karthaus. Dann wird unter anderem das Entwässerungskonzept und die Gesamtwasserbilanz sowie die Gutachten zur Hydrologie/Hydrogeologie vorgestellt. Außerdem stehen Beratung und Beschluss über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan "Golfpark - Leben auf dem Golf" auf der Agenda sowie der Beschluss zu Offenlage. (mok)

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