30 Unterschriften sind nicht nötig

Onsdorf. (mok) In den Bericht über die Wahl des neuen Onsdorfer Ortsbürgermeisters hat sich ein Fehler eingeschlichen. Auch Einzelkandidaten können sich zur Wahl stellen: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder EU-Bürger ist, das Wahlrecht und zudem in Onsdorf seinen Wohnsitz hat, kann sich aufstellen lassen.

In kleineren Gemeinden müssen Einzelkandidaten nicht 30 Unterstützungsunterschriften vorlegen, wie irrtümlich berichtet. Dies gilt nur bei Kommunen mit mehr als 500 Einwohnern.

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