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Einführung der Doppik Alle rheinland-pfälzischen Gemeinden müssen bis spätestens 1. Januar 2009 ihre Buchführung von der Kameralistik auf die kommunale Doppik (doppelte Buchführung) umstellen. Während zahlreiche Gemeinden in der Region bereits seit diesem Jahr die neue Buchführung nutzen, hat sich der Verbandsgemeinderat Konz für die Umsetzung der Doppik zu diesem letztmöglichen Termin ausgesprochen.

Einige Gemeinden in der VG haben sich bereits mit dem Termin einverstanden erklärt, in anderen Gemeinden steht diese Zustimmung noch aus. In der kameralistischen Buchführung werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben einer Rechnungsperiode aufgelistet. Bei der Doppik hingegen wird auch das gesamte Aufkommen der Ressourcen (Ertrag) und des Verbrauchs (Aufwand) unter der Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit eingerechnet. Als weitere Vorteile der Doppik gelten die vollständige Darstellung des Vermögens und der Schulden, das stärker ergebnisorientierte Handeln und größere Transparenz für die Bürger. Aufgebaut werden die Haushalte künftig nach dem "Drei-Komponenten-System", das aus einem Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einer Finanzrechnung mit Ein- und Auszahlungen besteht. Diese Finanzrechnung ist quasi ein Relikt aus der Kameralistik. Dritte Komponente ist die Bilanz. Diese soll dann folgende Fragen beantworten: Wie ist das Kapital der Gemeinde angelegt? Wie wird das Vermögen der Gemeinde finanziert?(mok)

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