Gemeinde muss informieren

Zum Beitrag "Lösen Schwellen Probleme?" (TV vom 14. Februar):

Die Bürger von Tawern können sich glücklich schätzen. Wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen, werden sie informiert und beteiligt, bevor der Gemeinderat einen Beschluss hierzu fasst. Man könnte annehmen, die Gemeinde Tawern setzt sich besonders für die Belange der Bürger ein. Dies sollte jedoch der Normalfall sein. Heißt es doch in der Gemeindeordnung "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde". In der Nachbargemeinde Wawern sieht dies zurzeit anders aus. Hier wird etwa ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet Auf der Haag" gefasst, ohne vorher die im Baugesetzbuch vorgeschriebene "vorgezogene Bürgerbeteiligung" durchzuführen. Das geplante Baugebiet wurde erstmals in der Sitzung des OGR am 16. Mai .2006, in der ein Vorentwurf des Bebauungsplanes vorlag, behandelt. Warum wurde die Öffentlichkeit bis heute noch nicht in der notwendigen Weise informiert und beteiligt? Es wird zwar beteuert, die im Hinblick auf die Realisierung des Baugebietes bereits getätigten Investitionen des alleinigen Grundstückbesitzers erfolgten auf dessen Risiko. Ich bin jedoch der Meinung, dass mit diesem Beschluss Fakten geschaffen wurden, die die Rechte der Bürger aushebeln. Diesen Eindruck dürfte nicht nur ich, sondern auch die weiteren Zuhörer in der Sitzung des OGR Wawern vom 16. Oktober 2006 gewonnen haben. Der TV berichtete in der Ausgabe vom 21./22. Oktober 2006 über den "nicht alltäglichen" Verlauf dieser Sitzung. Das Vermuten, Spekulieren und Taktieren sollte schnellstmöglich beendet werden. Die erforderliche Bürgerbeteiligung sollte umgehend durchgeführt werden, um anschließend eine endgültige Entscheidung zu treffen. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen und im Sinne eines offenen Umganges miteinander sollte die Bürgerbeteiligung als Versammlung durchgeführt werden, an der auch die Entscheider der Ortsgemeinde und der Investor teilnehmen sollten. Franz Bodem, Wawern

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