Gerichtstermin für Ampelstreit aufgehoben

Oberbillig/Trier · Ein für heute am Trierer Verwaltungsgericht anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung gegen das Land Rheinland-Pfalz und die Verbandsgemeinde Konz wegen des Oberbilliger Ampelstreits ist aufgehoben worden. Marion Palm-Stalp aus Oberbillig will mit ihrer Klage erreichen, dass an der B 419 in Oberbillig eine Fußgängerampel aufgestellt wird, die ihr ein sicheres Überqueren der Bundesstraße ermöglicht.

Das Gericht hatte die Klägerin darauf hingewiesen, dass das Land innerhalb geschlossener Ortschaften nicht für das Aufstellen von Verkehrseinrichtungen zuständig sei. Somit sei die Klage gegen das Land unzulässig und wurde zurückgenommen. Das Verfahren gegen die Verbandsgemeinde (VG) Konz verzögert sich, weil noch ein förmlicher Bescheid fehlt. Erst wenn die VG schriftlich erklärt hat, ob eine Ampel aus ihrer Sicht gebaut werden kann oder nicht, kann Palm-Stalp klagen. Dann könnte es auch zu einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht kommen.cmk

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