Gewitter berechtigt

Zum Artikel "Wieder Grummeln im Tawerner Rat" (TV vom 29. Juni):

Das von Herrn Jaspers genannte Sommer-Gewitter in seinem Artikel hat ihn selbst wohl auch ein wenig durcheinander gebracht, denn es war in der Sitzung des Tawerner Gemeinderates am 25. Juni ganz und gar nicht so, wie im Artikel geschrieben: Zitat "...vertraute der Rat auf die Feststellung von Weirich und die Erklärung von Manns und verabschiedete die geänderte Vorlage ohne Widerspruch". Bedauerlicherweise hat Herr Jaspers hier einiges gehörig vermischt und dadurch eine unkorrekte Darstellung erreicht. Richtig dagegen ist, dass der geänderte Tagesordnungspunkt 1, nämlich die Empfehlung des Gemeinderates Tawern zur Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Tawern ohne (!) die Fläche des Golfparkes an den Verbandsgemeinderat Konz, zur Abgestimmung kam. Das "Grollen des Sommergewitters" hat durchaus seine Berechtigung, denn es verwundert schon sehr, dass seitens der SGD Nord eine schriftliche Veränderung des Raumordnerischen Entscheides vom 3. Dezember 2003 nicht vorliegt, sondern auf nur auf die Landesplanerische Stellungnahme der untergeordneten Behörde der Kreisverwaltung vom 2. Mai 2005 vertraut wird. Die SPD in Tawern ging immer davon aus, dass das Benehmen der SGD Nord zu der Veränderung der Nutzung in Dauerwohnen nicht nur in Form eines freundlichen Zurufes gegeben wurde. Nach Sichtung der Planungsunterlagen stellt aber nun doch die Frage: Wo gibt es einen Schriftverkehr, welcher klar erkennen lässt, dass hier bereits am 2. Mai 2005 Zustimmung seitens der SGD Nord herrschte?Karla Kroon, Tawern projekt

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