Adeliger soll Anleger um Millionen geprellt haben

Ist der Angeklagte ein Betrüger oder ein cleverer Geschäftsmann? Mit dieser Frage wird sich die Wirtschaftsstrafkammer bis ins Jahr 2010 hinein befassen. Gestern begann der Prozess mit einer Ablehnung von zwei Richtern wegen Befangenheit.

Saarbrücken. (red) Anleger - vorwiegend aus Belgien und Frankreich - sollen durch Betrügereien 37 Millionen Euro verloren haben. Angeklagt ist ein 62-jähriger Geschäftsmann, gebürtig aus Neumünster, der im August vergangenen Jahres seinen herrschaftlichen Wohnsitz in Faha, Gemeinde Mettlach, mit einer Zelle in der Untersuchungshaft tauschen musste.

Ist der Mann, der als Bürgerlicher geboren ist und jetzt durch Eheschließung die Bezeichnungen Graf und Baron im Namen führt, ein Betrüger oder ein cleverer Geschäftsmann? Mit dieser Frage wird sich eine große Wirtschaftsstrafkammer, besetzt mit drei Berufsrichtern und vier Schöffen, bis ins nächste Jahr hinein befassen.

Gleich zu Beginn der Verhandlung hat gestern einer der beiden Verteidiger zwei Richter der Strafkammer, darunter die Vorsitzende, wegen Befangenheit abgelehnt. Das Gericht hätte die Anklageschrift überhaupt nicht zulassen dürfen, denn sie enthalte rechtliche Mängel. Das, was am Ende der Beweisaufnahme stehen könnte, sei bereits vorweg genommen.

76 Betrugsfälle angeklagt



Obwohl er wegen der Mängel die Nichtzulassung der Anklage beantragt habe, hätten sich die beiden Richter anders entschieden. Zudem werde auch bei den Schöffen Befangenheit eintreten, wenn es zur Verlesung der Anklage kommen sollte.

Nach längerer Beratung, in welcher die für befangen gehaltenen Richter ausgetauscht wurden, lehnte die Kammer den Befangenheitsantrag ab. Es sei nicht erkennbar, dass die Richter in irgendeiner Weise voreingenommen seien.

Die Anklage geht von 76 Fällen des Betruges aus. In seinem schwer durchschaubaren Firmengeflecht in Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und auf Karibikinseln sollen Anlegergelder in Millionenhöhe verschwunden sein. Dagegen soll der Angeklagte ein Leben in Saus und Braus geführt haben, mit Weingütern, einem Gestüt und Luxuslimousinen.

Der Graf und Baron wehrt sich gegen die Vorwürfe. Er geht davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn das Gericht seine Einlassungen zur Kenntnis nimmt und richtig würdigt. Er sei allerdings an einer ordnungsgemäßen Vorbereitung auf die Verhandlungstermine gehindert, da in seiner Haftzelle nicht ausreichend Platz für die Akten vorhanden sei.

Die Vorsitzende Richterin zeigte Verständnis; bereits jetzt hat sie angeordnet, dass er ohne Handschellen vom Gefängnis zum Gericht gebracht wird.

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