Zukunft des Theaters in Trier?

Grundsätzliche Anmerkungen zu dessen Finanzierung und zur kommunalen Kulturförderung. Von (em.) Prof. Dieter Hardes und Dr. Roland Götz

(1) Warum brauchen Kommunen ein Theater?

Die Notwendigkeit eines Theaters in Trier und in anderen Städten gilt aus der Sicht der Kommunal- und Landespolitik als unstrittig. Problematisch sind allerdings die Finanzierungsprobleme der Theater und die konkreten Formen der Organisation. Benötigen die Theater jeweils ein eigenes Ensemble mit personalintensiven Mehr-Sparten oder könnten diese etwa auch als Gastspielbühnen, ohne eigene Ensembles, agieren? Trier, Kaiserslautern und andere Städte in Rheinland-Pfalz sind hoch verschuldete Kommunen mit geringer eigener Steuerkraft. Welche Kulturförderung, speziell welche Formen der Theater können und sollen sich die Städte in Zukunft noch leisten?

Zunächst einige grundsätzliche kultur- und finanzpolitische Überlegungen: Da viele Bürger den individuellen Nutzen von Theaterleistungen geringer schätzen als diese Leistungen kosten, würden diese von privaten Anbietern nicht im gegenwärtigen Umfang bereitgestellt werden. Dagegen wird der gesellschafts- oder kommunalpolitische Nutzen von Kulturgütern von Seiten der politischen Akteure des Landes und der Kommunen höher geschätzt, als die Bürger es tun. Theater gelten vorrangig als Mittel zur Förderung eines kulturellen Bewusstseins, der Tradition des Kulturerbes und der kulturellen Innovationen. Aus kommunalpolitischer Sicht bewerten die Akteure die Attraktivitätsmerkmale eines guten Theaters im Wettbewerb der Städte. Folglich haben sich Politiker des Landes und bestimmter Städte für öffentliche Zuschüssen an städtische Theater entschieden. Theaterleistungen bilden in ökonomischer Sicht "meritorische Güter", die vorrangig aus gesellschaftlichen Gründen der Kulturförderung angeboten werden.

(2) Politische Entscheidungen zur Kulturförderung

Die Universitätsstadt Trier hat einen hohen Anteil von Bürgern mit akademischer Ausbildung. Universitäten, Schulen, Behörden, Krankenhäuser, Kirchen beschäftigen vielfach akademisch qualifizierte Bürger, während ein relativ geringer Anteil in der Industrie beschäftigt ist. Trier ist folglich eine Stadt mit einem ausgeprägten Bildungsbürgertum. Eine Mehrheit der kommunalen Entscheidungsträger - quer durch alle Parteien - mag daher für den Erhalt des städtischen Theaters und anderer kultureller Organisationen stimmen. Insofern erscheint eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats für den Erhalt des Theaters verständlich.

Allerdings, der Teufel der kommunalen Entscheidungen über die Mittel der Kulturförderung steckt im Detail! Kultur ist nicht identisch mit dem Stadttheater. Der Begriff der kommunalen Kulturförderung ist breiter und die konkrete Ausgestaltung erfordert weitergehende strategische kulturpolitische Entscheidungen. Wie sind die Gewichte der kommunalen Kulturförderung auszurichten? In welchem Umfang sollen außer dem Stadttheater auch Kleinbühnen und Laientheater, Ausstellungen und Museen gefördert werden?

Die Grundsatzentscheidung für ein Stadttheater erfordert unter den gegebenen finanzpolitischen Zwängen abwägende, konkretisierte Entscheidungen über Prioritäten des kommunalen Kulturbudgets, damit nicht allein die Interessen und Wünsche einer bestimmten Gruppe von Bildungsbürgern die kommunalpolitischen Entscheidungen dominieren.

(3) Öffentliche Subventionen der Kulturförderung für Stadt- und Landestheater: Ein Vergleich der Ist-Situation 2010/11

Die Analyse der Finanzsituation beschränkt sich auf die Spielzeit 2010/2011. Einbezogen werden die Finanzdaten der Theaterstädte in Rheinland-Pfalz und des Staatstheaters in Saarbrücken. Letzteres wird ausschließlich aus Zuschüssen des Landes subventioniert. In Rheinland-Pfalz herrscht hingegen eine Mischfinanzierung der Zuschüsse aus Mitteln des Landes und Kommunen vor. Die Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz zur Ko-Finanzierung der Theater wurden wegen der mittelfristigen Schuldenbremse des Landeshaushalts nach oben begrenzt. Den (finanzschwachen) Kommunen drohen somit künftig steigende Ausgaben für die Bestandssicherung der Theater in Rheinland-Pfalz.

Im Folgenden werden wichtige Eckdaten der Theaterfinanzierung, der Stadt- bzw. der Staatstheater verglichen, die jeweils, mit einer Ausnahme (Neuwied), Theaterstädte mit eigenen Mehr-Sparten-Ensembles bilden.
Die Einspielergebnisse in der Spielzeit 2010/11, die Eigenfinanzierung der Ensemble-Theater mittels Kartenverkauf, lagen lediglich zwischen 8,3 % der Ausgaben (Koblenz), 10,1 % (Trier) bis 13,2 % der Ausgaben (Kaiserslautern). Die durchschnittlichen Erlöse (Kartenpreise) entsprachen 14 € je Besucher (Neuwied), sowie ca. 15 € je Besucher (Koblenz, Trier) bis zu 23 € in Kaiserslautern.

Auf der Einnahmenseite waren somit öffentliche Betriebszuschüsse der Ensembletheater zwischen 122 € je Besucher (Mainz) und 167 € je Besucher (Koblenz) erforderlich, um die Theaterausgaben zu decken. Für das Stadttheater in Trier waren es 134 € je Besucher in der Spielzeit 2010/11. Das heißt: Jeder Theaterbesuch der ausgewählten Ensemble-Theater wurde mit rd. 90 % der Ist-Ausgaben subventioniert. Im Schlosstheater in Neuwied (Gastspieltheater ohne eigenes Ensemble) konnte hingegen mehr als die Hälfte der Ausgaben durch Einspielergebnisse (Eigenfinanzierung mittels Kartenerlösen) gedeckt werden, so dass der Bedarf an öffentlichen Zuschüssen erheblich geringer war.

Die Finanzdaten und die Theaterstatistik 2010/11 liefern weitere Hinweise zur Finanzierung der städtischen Theater: Die Bruttoausgaben der Ensemble-Theater, gerechnet je Einwohner, lagen in einer Spanne zwischen 134 € (Mainz) und 203 € (Kaiserslautern). Das Stadttheater Trier befand sich im unteren Bereich der Ausgabenspanne. Zwei Drittel bis über 80 % der Ausgaben waren Personalausgaben für Orchester- und Ensemble-Mitglieder. Das Gastspieltheater in Neuwied brauchte deutlich weniger Mittel. Das Gros der Theaterausgaben wurde somit durch den Charakter eines eigenen Mehr-Sparten-Ensembles bestimmt. Diese Ausgaben entsprachen erheblichen Anteilen aller kommunalen Bruttoausgaben (Ausnahme: Neuwied).
Pointiert: In den relativ finanzarmen Städten des Landes mit hoher Kommunalverschuldung (Kaiserslautern, Trier) wurden jeweils ca. 5 - 9 % der eigenen Steuereinnahmen der Städte in 2010/11 zur kommunalen Zuschussfinanzierung der Theater verwendet; in Trier wurde fast jeder zehnte Euro an eigener kommunaler Steuerkraft dieser Jahre als Zuschuss für den Theaterbetrieb der Spielzeit eingesetzt. Obwohl die Ausgaben für das Stadttheater Trier in der Spielzeit 2010/11 - im Vergleich zu anderen Theatern des Landes Rheinland Pfalz - noch relativ zurückhaltend blieben, entsprachen die gesamten Betriebsausgaben des Stadttheaters gleichwohl fast einem Fünftel der Steuerkraft der Stadt in diesem Zeitraum. Allein für den Betrieb des Stadttheaters in 2010/2011 wurde jeder 20 Euro aller Bruttoausgaben des kommunalen Kernhaushalts der Stadt verwendet, bei gleichzeitiger erheblicher Neuverschuldung!

(4) Finanzielle Lösungsansätze aus kommunalpolitischer Sicht?

Ein von Seiten der Stadtverwaltung Trier in Auftrag gegebenes Gutachten ("Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Theaters in Trier", 13. 06. 2013) verweist auf strategische Möglichkeiten zur Änderung der Organisation und der Finanzierung des Theaterbetriebs. Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen neigen - wohl auch unter dem Eindruck einer Petition von Betroffenen und interessierten Bildungsbürgern der Region und der elektronischen Netze - eher zu einer grundsätzlichen Status- quo-Entscheidung der Beibehaltung eines Mehr-Sparten-Stadttheaters, allerdings mit veränderter Rechtsform des Theaterbetriebs. Aber: Eine Petition von Theaterinteressierten bedeutet keinen offenen Bürgerentscheid zur Erhaltung der kommunalen Theater- und Kulturförderung. Die obigen Ausführungen zur Nutzung meritorischer Güter durch die Bürger lassen - bei Transparenz der Ausgaben - eine mehrheitliche Ablehnung extensiver Theaterfinanzierung und Kulturförderung durch die Bevölkerung der Kommunen vermuten! Demgegenüber handeln die kommunalen Akteure im Stadtrat offenbar eher als Interessenvertreter einer Gruppe von Bildungsbürgern bzw. als Repräsentanten einer Universitätsstadt im Wettbewerb zwischen Städten, jedoch ohne den Wunsch zur grundlegenden Reform der kommunalen Kulturförderung und der Finanzierungslasten der Bestandssicherung der bestehenden Strukturen der Förderungsmittel.

Zwar zählt die kommunale Kulturförderung und Theaterfinanzierung zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen, über die die Stadträte in autonomer Selbstverwaltung entscheiden können. Bei gegebener Überschuldung der Kommunen muss die Kommunalaufsicht des Landes jedoch eingreifen und die kommunale Autonomie der Ausgabenentscheidungen begrenzen. In finanzarmen Städten ohne ausreichende Steuerkraft und eigene Einnahmen droht dieser Fall einer rechtlichen Bremse weiterer freiwilliger kommunaler Ausgaben bei wachsenden Schulden. Die finanzarmen Städte in Rheinland-Pfalz werden - unter gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen - zu einer mittelfristigen Konsolidierung der Kommunalfinanzen ohne weitere längerfristige Verschuldung verpflichtet sein. Daraus resultieren zwingende Verpflichtungen zur kommunalen Konsolidierung und zum Sparen, auch und gerade im Bereich der kommunalen Kulturförderung und Theaterfinanzierung.

Welche strategischen Lösungsansätze zur Reform der kommunalen Kulturförderung und der Theaterfinanzierung sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich?

Die kommunale Kulturförderung bedarf einer grundlegenden Reform auf der Basis strategischer Entscheidungen zur Gewichtung von Zielen und zu konkreten Gestaltungen. Die Erhaltung des Stadttheaters wird zweifellos ein wichtiges Ziel einer offenen Politik der kommunalen Kulturförderung bilden. Neben einer Diskussion um inhaltliche und organisatorische Reformen sollte allerdings auch eine mittelfristige finanzielle Rahmenplanung, möglichst in Abstimmung mit der Landesregierung, erstellt werden.

Grundlegende Entscheidungen zur Sicherung des städtischen Theaters betreffen einerseits dessen konzeptionelle Perspektiven und die kommunale Kulturförderung. Andererseits sind auch die Entwicklungen der Ausgaben und der Einnahmen des Theaters möglichst planvoll und realistisch zu gestalten. Welche Optionen werden dabei besonders bedeutsam sein?

- Die Ausgabenseite hängt wesentlich von der Grundsatzentscheidung hinsichtlich eines Ensemble- oder Gastspieltheaters ab. Eine radikale Reform würde einen mittelfristigen Übergang zu einem reinen Gastspieltheater bedeuten. Andere, weniger radikale Lösungen zur Ausgabenreduktion würden strukturelle Kooperationen der Sparten mit angrenzenden Theaterstädten, wie Kaiserslautern und Koblenz, vielleicht auch Saarbrücken und Luxemburg bieten. Nicht jede der genannten Theaterstädte der Umgebung benötigt ein ausgabenintensives Mehr-Sparten-Theater mit ähnlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten der Ensembles! Vielmehr könnten abgestimmte Strategien der Spezialisierung der Theater in der (Groß-)Region helfen, qualitative Ziele der Angebote einerseits und eine Reduktion der Ausgaben andererseits in Einklang zu bringen.
Allerdings, zu befürchten ist, dass einzelstädtische Egoismen kooperative Lösungen der Spezialisierung der Theater erschweren. Deshalb ist die Landespolitik als übergeordnete verantwortliche staatliche Ebene gefordert. Zur Abstimmung zwischen den Städten ist eine mittelfristige Rahmenplanung der Theaterlandschaft zu entwickeln (vergleiche auch das "Konzept zur Sicherung der öffentlichen Theater" des Bundeslandes Schleswig-Holstein vom 26.2.2013).

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sollte sich nicht lediglich durch eine Deckelung der Zuschussmittel schleichend aus der Ko-finanzierung verabschieden, sondern sich aktiv an einer Sicherung der Stadttheater des Landes (nicht nur des Staatstheaters in Mainz) beteiligen. Um einzelstädtische Egoismen zu mindern und kooperative Lösungen zwischen Theatern zu erleichtern, könnten und sollten die finanziellen Zuschüsse des Landes als effektive Anreize zur Förderung von Kooperationen in mittelfristiger Sicht eingesetzt werden.
- Zur Einnahmenseite des Theaterbetriebs: Nach empirischen Analysen können die Einspielergebnisse durch höhere Kartenverkaufserlöse und durch höhere Besucherzahlen gesteigert werden können. Ferner sollte der Umfang unentgeltlicher Eintrittskarten weiter verringert werden. Auch durch mehr Preisdifferenzierung könnten die Kartenverkaufserlöse erhöht werden. Gezielte Marketing- und Servicemaßnahmen sollten zu einer stärkeren Anwerbung eines potentiellen zusätzlichen Publikums beitragen.

Einen wichtigen Aspekt der Einnahmengestaltung der regionalen Kulturpolitik bildet zudem die Einbeziehung der Umlandgemeinden bzw. der Landkreise. Theaterbesucher aus dem Umland der Oberzentren sind willkommen, die Umlandgemeinden bzw. Landkreise sind jedoch an den Finanzierungslasten der Kulturförderung zu beteiligen. Aus ökonomischer Sicht erscheint ein "free rider"-Verhalten des Umlands nicht begründet. Die Gemeinden des Bezirksverbands um die Stadt Kaiserslautern beteiligen sich als Miteigentümer wesentlich an den Zuschüssen des pfälzischen Theaters. Zwar gibt es in der Region Trier keinen entsprechenden Bezirksverband der umliegenden Städte und Gemeinden. Aber es gibt andere Lösungen zur Beteiligung des Umlands an der Ko-Finanzierung des Theaters im städtischen Oberzentrum der Region. Was in Kaiserslautern und in der Pfalz hinsichtlich der gemeinsamen Trägerschaft und der finanziellen Beteiligung des zentral städtischen Pfalztheaters möglich ist, das sollte auch in der Region um Trier und anderen Städten in Rheinland-Pfalz realisiert werden können. Auch in dieser Hinsicht könnte die Landesregierung auf die kommunale Ebene durch monetäre Anreize einwirken, indem sie ihre Zuschüsse von einer derartigen Beteiligung des Umlands abhängig macht.
- Schließlich zur Neugestaltung von Rechtsformen der städtischen Theater. Vorliegende Untersuchungen belegen, dass eine Änderung der Rechtsform des Theaterbetriebs per se keine Ausgabeneffekte bewirkt. Eine Umwandlung des Theaterbetriebs in eine Rechtsform einer GmbH bedeutet zunächst lediglich eine "formale Privatisierung" und eine Ausgliederung aus dem städtischen Kernhaushalt. Eine bloße Änderung der Rechtsform würde somit, für sich genommen, eher eine Scheinlösung bilden. Die vielfach angestrebte Änderung der Rechtsform der Theater macht lediglich in der Kombination mit anderen Maßnahmen einen Sinn. Ein Beispiel: Erst wenn eine veränderte Rechtsform des Theaters auch eine grundlegende Änderung der Trägerstrukturen des Theaterbetriebs ermöglicht, kann sie eine wirksame Strategie zur Minderung der Finanzierungsprobleme des Theaterbetriebs sein.

Unser Fazit: Die Probleme der Theaterfinanzierung in Trier (und anderen Städten) sind gravierend. Die kommunalen Akteure werden diese Probleme nicht beiseite schieben können. Notwendig sind daher grundlegende, wirksame Maßnahmen der Reorganisation und Neuausrichtung des Theaterbetriebs in mittelfristiger Perspektive, nicht lediglich kosmetische oder formale Änderungen.

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