Luxleaks: Anwälte kritisieren Haftforderung gegen Hinweisgeber

Luxemburg · Die Anwälte des Whistleblowers Antoine Deltour sind enttäuscht. Sie können die Argumentation von Ankläger David Lentz, der eine 18-monatige Haftstrafe mit eventueller Bewährung für die beiden Angeklagten im LuxLeaks-Prozess fordert, nicht nachvollziehen.

Die Anwälte des Whistleblowers Antoine Deltour sind enttäuscht. Sie können die Argumentation von Ankläger David Lentz, der eine 18-monatige Haftstrafe mit eventueller Bewährung für die beiden Angeklagten im LuxLeaks-Prozess fordert, nicht nachvollziehen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass der Staatsanwaltschaft einen Teil der Verhandlung unter den Tisch gekehrt hat“, sagt Philippe Penning, einer der Verteidiger des früheren PwC-Mitarbeiter, auf Nachfrage von L'essentiel .

Die Frage nach dem Status eines Whistleblowers stand im Zentrum der Plädoyers und die Problematik scheint nicht von allen auf die selbe Art verstanden worden zu sein. „Der Staatsanwalt hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg nicht Rechnung getragen“, sagt Penning. Diese definiere auf präzise Art welche Kriterien bei Zuträgern von Geheiminformationen anzuwenden wären. Der Advokat wirft dem Ankläger eine zu enge Auffassung der Rechtslage vor. „Als ob man morgens aufwacht und sich sagt 'Ach, ich werde heute Whistleblower'.“

Für den beigeordneten Staatsanwalt David Lentz sind Antoine Deltour und Raphaël Halet keine Whistleblower. „Dieser Prozess musste stattfinden. Es ist unangenehm, aber meine Rolle ist es, die Gesellschaft vor Missbrauch zu schützen.“ Die Tatsache, dass die Informanten ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vermuteten, bedeute nicht, dass die Entwendung und Weitergabe firmeneigener Dokumente unbestraft bleiben könne. Lentz räumte jedoch ein, dass die Handlungen der beiden dabei geholfen hätten, „bestimmte fragwürdige Praktiken“ aufzudecken.

Die Enthüllungen seien zudem von öffentlichem Interesse gewesen. Laut dem Verteidiger von Deltour wollte der damalige PwC-Mitarbeiter in jenem Moment, als er die Unterlagen kopierte, mit Sicherheit nicht Whistleblower werden. Dieser Gedanke sei erst später gekommen. „Er suchte nach Schulungsunterlagen. Das bestreiten wir nicht. Er ist dann aber auf die berühmten Rulings gestoßen, erst in diesem Moment ist eine andere Absicht entstanden.“ Nämlich die, die Dokumente an die Öffentlichkeit zu tragen. Die „Analyse des Staatsanwalts“ sei nicht schlüssig, so der Anwalt. Er verlangt den Freispruch seines Mandanten.

Quelle: L'essentiel

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