Luxleaks-Berufungsprozess geht im nächsten Jahr weiter

Luxemburg · Schuldig oder nicht? Im Berufungsverfahren zur „Luxleaks“-Affäre wird die Antwort auf diese Frage erst 2017 gegeben. Weil die Sitzung am Mittwoch länger dauerte als vorgesehen, verzögert sich der Urteilsspruch.

 Die Angeklagten sollen rund 28 000 Seiten Dokumente über Steuerdeals von 340 Firmen öffentlich gemacht haben. Foto: Jan Woitas

Die Angeklagten sollen rund 28 000 Seiten Dokumente über Steuerdeals von 340 Firmen öffentlich gemacht haben. Foto: Jan Woitas

(dpa/lrs) - Der Berufungsprozess zur „Luxleaks“-Affäre um die Enthüllungen fragwürdiger Steuerdeals internationaler Konzerne mit Luxemburger Finanzbehörden dauert länger als erwartet. Er wird am 4. und 9. Januar fortgesetzt, sagte der Vorsitzende des Berufsgerichts, Michel Reiffers, am Mittwoch in Luxemburg. Ursprünglich hatte der Prozess an diesem Mittwoch nach drei Verhandlungstagen beendet sein sollen. Die Plädoyers dauerten jedoch länger als erwartet, hieß es in Justizkreisen.

Im Juni hatte ein Gericht zwei frühere Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) verurteilt und einen französischen Journalisten freigesprochen. Der als Hauptangeklagter geltende Antoine Deltour war zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße sowie zu einem symbolischen Schadenersatz von einem Euro verurteilt worden. Er hatte zugegeben, rund 45 000 Seiten Dokumente über Steuervorbescheide („Tax Rulings“) großer Konzerne kopiert zu haben. Er habe es für ungerecht gehalten, dass diese kaum Steuern zahlten.

Deltours Verteidiger Philippe Penning forderte am Mittwoch „einen Freispruch auf ganzer Linie“. William Bourdon, ein anderer Deltour-Anwalt, betonte die politische Wirkung der „Luxleaks“. Deltour sei ein Ehrenmann, seine Richter könnten mit einem Freispruch „der europäischen Justiz Ehre machen“. Schon zuvor hatte der Staatsanwalt John Petry eine Haftstrafe von nur noch sechs Monaten auf Bewährung für Deltour gefordert und auch für den Mitangeklagten Raphaël Halet nur noch eine Geldstrafe statt der erstinstanzlichen neun Monate Haft gefordert. Der Anwalt von PwC, Hervé Hansen, argumentierte hingegen, Deltour habe die Dokumente gestohlen und verdiene nicht den Schutz eines Hinweisgebers.

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