Steuerreform in Luxemburg: Pendler haben bald weniger im Geldbeutel

Trier/Luxemburg · Eine Steuerreform soll in der Regel Erleichterungen bringen. In Luxemburg könnte die ab kommendem Jahr geplante Reform aber dazu führen, dass Grenzgänger deutlich weniger netto verdienen werden.

Steuerreform in Luxemburg: Pendler haben bald weniger im Geldbeutel
Foto: friedemann vetter (ve._) ("TV-Upload vetter"

Wer sich in Luxemburg nach der geplanten Steuerreform erkundigt, bekommt überwiegend Positives zu hören: Steuerzahler würden entlastet, Bezieher von unteren und mittleren Einkommen hätten mehr in der Tasche. Doch der Teufel steckt im Detail. Und dieses Detail könnte vor allem für Grenzgänger einige Nachteile mit sich bringen. Steuerexperten gehen davon aus, dass verheiratete Pendler, bei denen beide Ehepartner arbeiten, aber nur einer in Luxemburg beschäftigt ist, mit Einbußen zu rechnen haben.

In den mittleren Einkommen könnte das monatliche Minus 200 bis 300 Euro ausmachen, in den höheren Gehaltsklassen durchaus auch 1000 Euro. Von der Verschlechterung betroffen sind laut des Trierer Steuerfachanwalts Stephan Wonnebauer rund 14 000 verheiratete Grenzgänger.

"Wir gehen davon aus, dass die Steuerreform trotz einiger Erleichterungen für die meisten Grenzgänger eher zu einer Verschlechterung als zu einer Verbesserung ihrer finanziellen Situation führen wird", sagt Christoph Knebeler vom Luxemburgischen Christlichen Gewerkschaftsbund LCGB. Grund dafür seien neue Regeln. So seien Grenzgänger ab kommendem Jahr verpflichtet, alle ihre Einkünfte (auch die in Deutschland) anzugeben. Das gelte auch für Doppelverdiener-Ehepaare, bei denen nur einer in Luxemburg arbeite, sagt Knebeler.

Zwar werde das gemeinsame Einkommen nicht in Luxemburg versteuert, es diene aber als Grundlage für den neuen, 2018 in Kraft tretenden Steuersatz. Von da ab gelte, dass verheiratete Grenzgänger, die mehr als die Hälfte des gemeinsamen Einkommens im Großherzogtum verdienen, automatisch in die ungünstigere luxemburgische Steuerklasse 1 (statt wie bisher in 2) eingestuft würden, damit mehr Steuern zahlen müssten und weniger im Geldbeutel hätten.

Grenzgänger würden nur noch dann von der günstigeren Steuerklasse 2 profitieren, wenn sie mindestens 90 Prozent des gesamten Einkommens in Luxemburg erzielten. Für Pendler, die aufgrund ihrer Tätigkeit öfter in Deutschland unterwegs sind und damit nicht ausschließlich in Luxemburg arbeiten, könnte das bedeuten, dass auch bei ihnen die Abzüge steigen und sie weniger Netto haben, so Steuerexperten.

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