Abkommen für fairen Wahlkampf

Luxemburg · Sechs Parteien unterzeichnen Vereinbarung.

Luxemburg (tgbl) Kommunalwahlkampf ist für Politiker eine feine Sache. Damit der auch sauber und fair abläuft, haben am Freitag sechs Parteien in Luxemburg ein Abkommen unterzeichnet. Das berichtet tageblatt.lu, der Online-Auftritt des Luxemburger Tageblatts.
LSAP, DP, Déi Gréng, CSV, ADR und die Piratepartei unterzeichnen damit zum ersten Mal ein Wahlkampfabkommen für die Gemeindewahlen 2018. Das Abkommen soll einen fairen und sachlichen Wahlkampf garantieren.
Die Vereinbarung hält bestimmte Beschränkungen fest, um einen fairen Wahlkampf zu garantieren. Dazu zählt eine zeitliche Begrenzung, ab wann die Parteien ihren Wahlkampf für die Gemeindewahlen beginnen können. Der Startschuss soll am 9. September fallen, bestätigt Yves Kruchten von der LSAP.
Ferner wurden finanzielle Beschränkungen für Werbung wie Wahlspots oder Werbeannoncen festgehalten. Für die Parteien liegt nun das finanzielle Limit für Wahlkampfwerbung bei 75 000 Euro. Die Parteien verzichten zudem auf Werbeplakate auf öffentlichen Transportmitteln.
Es ist laut tageblatt.lu das erste Mal, dass die Parteien ein solches Abkommen für die Gemeindewahlen abschließen. Vergleichbares gab es aber bereits bei bei Parlamentswahlen.
Zwei Luxemburger Parteien haben das neue Wahlkampfabkommen nicht mitunterzeichnet: die KPL und déi Lénk. Die Linke nahm zwar an den Sitzungen teil, verkündete dann aber einen Tag vor der Unterzeichnung, dass sie nicht mit unterschreibt. Für déi Lénk geht die Beschränkung der Wahlwerbung nicht weit genug.
Yves Cruchten bedauert die Entscheidung, vor allem weil seiner Ansicht nach die Partei während der drei Sitzungen dazu beigetragen habe, das Abkommen besser zu gestalten.
Zusätzlich zum Wahlkampfabkommen wurde eine zweite Vereinbarung unterzeichnet. Sie zielt darauf ab, dass die Parteien während der Wahlkampagnen darauf achten, dass kein sogenannter hate speech (Hassreden) in den sozialen Medien verbreitet wird. Zudem soll das Abkommen helfen, fake news (falsche Nachrichten) zu verhindern. Allerdings wurde dieses zweite Abkommen nicht vom ADR mitunterzeichnet. "Dieses Abkommen kann der ADR nicht mittragen, da wir finden, dass es schwierig ist, diese Begriffe zu definieren. Für uns stellt sich die Frage, wer eigentlich darüber entscheidet ob es sich um einen hate speech handelt", sagte Alex Penning vom ADR.

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