Diese Steuerregeln gelten für Grenzgänger ab 2018

Luxemburg · Ab dem kommenden Jahr werden Grenzgänger automatisch in der Steuerklasse I (Steuersatz 30 Prozent) platziert, während sie bisher in der Steuerklasse II (Steuersatz 12 Prozent) landeten.

Um in die Steuerklasse zu kommen, die für verheiratete Paare vorbehalten ist, müssen die Grenzgänger eine ganze Reihe Bedingungen erfüllen.

Die Gewerkschaft LCGB kritisierte die Neuregelung nach einem Bericht des Luxemburger Tageblatts scharf. Denn eine Gleichstellung zwischen den Einwohnern und den Grenzgängern sei damit nicht gewährleistet.

Konkret geht es darum, dass die Regierung verschiedene Bedingungen stellt, damit Grenzgänger steuerlich gleich behandelt werden. Zum einen müssen ab 2018 mindestens 90 Prozent des Gesamteinkommens eines Paares in Luxemburg erwirtschaftet werden, damit ein im Ausland wohnender Beschäftigter eine Besteuerung in der günstigen Steuerklasse 2 beantragen darf. Da die Gewerkschaften gegen diese Bedingung protestierten, hat die Regierung eine zweite Möglichkeit vorgesehen. Die Steuerklasse 2 soll man auch dann bekommen können, wenn die im Ausland bezogenen Einkünfte (Löhne, Renten) weniger als 13 000 Euro ausmachen.

Eine wirkliche Verbesserung kann der LCGB darin allerdings nicht erkennen. Bei vielen Grenzgängern, die einen Teil ihrer Karriere im Ausland machten, würden schon die ausländischen Rentenbezüge oftmals die Obergrenze von 13 000 Euro überschreiten.

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