Keine Doppelsteuer für Dienstwagen: EU stellt sich gegen Rechtsauffassung des Trierer Finanzamts

Trier/Brüssel · Nach Ansicht des Trierer Finanzamts müssen für privat genutzte Dienstwagen auch in Deutschland Steuern gezahlt werden. Die EU-Kommission ist allerdings anderer Auffassung: Steuern für Firmenwagen sind nur in Luxemburg fällig.

 Viele Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, fahren einen Dienstwagen. Symbolfoto: dpa

Viele Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, fahren einen Dienstwagen. Symbolfoto: dpa

Foto: Holger Hollemann (g_luxemb

Es ist noch immer ein beliebter Bonus für einige Arbeitnehmer in Luxemburg: Als Zugabe zum Gehalt gibt es einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann. Geschätzt mehr als 50 000 Firmenwagen gibt es in Luxemburg. Das macht gut 15 Prozent der dort zugelassenen Autos aus. Auch viele Grenzgänger aus der Region fahren einen Wagen mit gelbem Nummernschild. Vor drei Jahren schreckte das Trierer Finanzamt die Fahrer der Dienstwagen und deren Arbeitgeber auf. Wegen einer Rechtsänderung im Umsatzsteuergesetz sei für die Besteuerung des geldwerten Vorteils, den Beschäftigte durch einen Firmenwagen haben, nicht mehr der Sitz des Arbeitgebers entscheidend ist, sondern der Wohnsitz des Arbeitnehmers. Die luxemburgischen Unternehmen, die deutschen Grenzgängern einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt haben, sollten sich zur "steuerlichen Erfassung" beim zuständigen Finanzamt in Saarbrücken melden, hieß es damals in der Mitteilung des Trierer Finanzamts. Das Saarbrücker Finanzamt ist bundesweit zuständig für die Erhebung von Umsatzsteuern für in Deutschland tätige Luxemburger Unternehmen.
Viel Verwirrung


Das Ganze sorgte damals für reichlich Verwirrung in Luxemburg. Die dortigen Unternehmen und zuständigen Behörden wussten schlichtweg nichts von der angeblichen Rechtsänderung. Kurz nachdem bekannt wurde, dass Luxemburger Unternehmen ihre in Deutschland fahrenden Firmenwagen zusätzlich auch hier versteuern sollten, kündigte die Luxemburger Regierung an, die deutsche Rechtsauffassung von der EU überprüfen zu lassen.

Eine Nachfrage unserer Zeitung im vergangenen Jahr ergab, dass nur wenige Luxemburger Unternehmen ihre Dienstwagen für Grenzgänger beim Saarbrücker Finanzamt gemeldet haben. 60 Firmen hatten für 300 Autos Umsätze erklärt, hieß es damals. Einen wirklichen Verfolgungseifer legten die Finanzbeamten aus dem Saarland jedenfalls nicht an den Tag, wohl auch weil man intern selbst Zweifel an der Rechtsauffassung hatte.

Diese Zweifel scheinen durchaus begründet gewesen zu sein. Denn nun hat die EU-Kommission in einer Antwort auf eine Anfrage der rheinland-pfälzischen EU-Abgeordneten Werner Langen (CDU) und Norbert Neuser (SPD) klargestellt, dass die Umsatzsteuer für Dienstfahrzeuge dort anfällt, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Im Falle der luxemburgischen Firmenwagen also im Nachbarland. Das gelte für Wagen, für die der Nutzer kein Entgelt zahle, es sich also nicht um einen Mietwagen handele, teilte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici mit. "Die Erklärung der Kommission sorgt für Klarheit bei den Steuerverwaltungen, Unternehmen und Grenzpendlern", sagte Langen gestern. Die bisherige Rechtsauffassung habe zu einer unangebrachten Doppelbelastung der Arbeitnehmer geführt, meinte Neuser. "Sie hat der Freizügigkeit, die gerade in der Grenzregion zu Luxemburg besonders wichtig ist, im Weg gestanden."

Die beiden EU-Parlamentarier hoffen, "dass die deutsche Steuerverwaltung ihre Auffassung entsprechend ändert und die aufwendige Doppelbesteuerung bald der Vergangenheit angehört".

Doch dem scheint wohl nicht so zu sein. Man bleibe vorerst bei der Rechtsauffassung, hieß es gestern aus dem Trierer Finanzamt. Man setzt wohl auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, auf die der EU-Wirtschaftskommissar in seiner Antwort ausdrücklich verweist.

Weil der zuständige Mehrwertsteuerausschuss die Entscheidung zur Dienstwagenbesteuerung nicht einstimmig getroffen habe, könnten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Auslegung der Vorschrift "letztlich nur vom Gerichtshof der Europäischen Union ausgeräumt werden", so Moscovici.

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