Ab 2015 wird in Luxemburg geblitzt

Luxemburg · Die ersten fest installierten Radargeräte werden Ende 2015 auf Luxemburgs Straßen in Betrieb genommen. Das zumindest sieht der Zeitplan vor, den Infrastruktur und Nachhaltigkeitsminister François Bausch ("déi gréng") gestern den Mitgliedern der zuständigen Parlamentskommission vorlegte.

Luxemburg. Der Anfang September eingebrachte Gesetzentwurf zur Installation von 20 fest installierten Radargeräten und sechs mobilen Anlagen soll bis Sommer 2015 durchs Parlament, die Inbetriebnahme könnte dann zum Jahresende 2015 erfolgen.
Erste Pläne bereits 2003


Es habe einen breiten Konsens über die Einführung automatischer Radarkontrollen gegeben, erklärte nach der Sitzung Kommissionspräsidentin Josée Lorsché ("déi gréng") gegenüber dem Tageblatt.
Erste Überlegungen zu automatischen Geschwindigkeitskontrollen gab es bereits 2003 unter der damaligen LSAP/DP-Koalition, sie wurden aber aufgrund von Bedenken der Datenschutzkommission nicht weiter verfolgt.
Der vorliegende Text wurde von der Regierung im Vorfeld weitgehend mit der Datenschutzkommission abgeklärt, so dass von dieser Seite kaum größere Einwände zu erwarten seien, so Josée Lorsché, die in dieser Woche auch zur Berichterstatterin des Gesetzes nominiert wurde.Grauzone Motorrad


Die 20 fest installierten Radar-anlagen an besonders gefährlichen Stellen ("points noirs") werden in beide Richtungen "blitzen". Ein automatisches Bildkorrektur- Programm soll dabei sicherstellen, dass neben der Autonummer nur das Gesicht des Fahrers auf dem Bild zu erkennen ist. Alle anderen Details werden unkenntlich gemacht. Der Besitzer des Fahrzeugs erhält dann Post von der Polizei, einen eingeschriebenen Brief ("envoi recommandé"). Ab dem Empfang des "recommandé" oder nach der Verweigerung der Annahme läuft eine 45-tägige Einspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist kann der Eigentümer auch verlangen, das Foto zu sehen, auf dem der Fahrer zu erkennen ist, dies für den Fall, dass er das Auto zum gegebenen Zeitpunkt nicht selbst gesteuert hat. Noch Klärungsbedarf gibt es bei "geblitzten" Motorrädern, da wegen des Helms die Identität des Fahrers oft nicht eindeutig geklärt werden kann.
Minister Bausch unterstrich vor der Kommission nochmals, dass es ihm nicht darum gehe, die schnellen Fahrer abzukassieren und die Staatskasse zu füllen. Ziel der automatischen Radare sei die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die installierten Radargeräte werden deshalb auch mit Warntafeln am Straßenrand angekündigt. "Eine abschreckende Wirkung", wie Josée Lorsché bemerkt. Um zu verhindern, dass besonders "schlaue" Fahrer direkt außerhalb der Radarzone wieder in den Geschwindigkeitsrausch verfallen, ist daran gedacht, auch Durchschnittsmessungen auf bestimmten Strecken durchzuführen. Bausch erinnerte vor den Kommissionsmitgliedern noch einmal daran, dass 39 Prozent der Verkehrstoten auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind. 52 Prozent der Punkteabzüge auf Führerscheinen erfolgen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen.Kosten: 13 Millionen Euro



Die Anschaffung und Installation der 20 festen und sechs mobilen Radargeräte sowie des notwendigen Informatikmaterials werden sich laut Gesetzentwurf auf knapp 13 Millionen belaufen. Die jährlichen Unterhaltskosten werden mit rund 860 000 Euro angegeben. Laut der "fiche financière" sollen die automatischen Radaranlagen rund sieben Millionen Euro jährlich in die Staatskasse spülen. Zur Kasse gebeten werden dabei auch Temposünder aus Nachbarländern, mit denen ein entsprechendes bilaterales Abkommen besteht. Der Autor ist Redakteur beim Tageblatt in Luxemburg.

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