"Den Ball flachhalten"

Luxemburg · Luxemburg habe mit den Steuernachlässen für Großkonzerne nicht gegen nationales Recht verstoßen. Das sagt der Honorarkonsul des Landes, der Trierer Politiker Franz Peter Basten. Auch andere Länder machten eine ähnliche Politik.

 Der ehemalige luxemburgische Premier, Jean-Claude Juncker (links) und der Honorarkonsul des Großherzogtums, Franz Peter Basten. TV-Foto: Archiv/Cordula Fischer

Der ehemalige luxemburgische Premier, Jean-Claude Juncker (links) und der Honorarkonsul des Großherzogtums, Franz Peter Basten. TV-Foto: Archiv/Cordula Fischer

Luxemburg. Luxemburgs Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker bereut nicht, Weltunternehmen wie Amazon in seinem Land mit günstigen Steuern den roten Teppich ausgerollt zu haben. "Wir hatten keine andere Wahl. Aber ich würde einen präziseren Blick werfen auf die Vorabsprachen zur Unternehmensbesteuerung", sagte der jetzige EU-Kommissionspräsident in einem Interview. Er habe damals keine Politik gemacht mit dem Ziel, anderen Ländern Steuereinnahmen wegzunehmen. "Wir haben um moderne Unternehmen wie AOL und Amazon geworben. Die dazugehörigen Steuerbeschlüsse haben die Steuerbehörden getroffen, nicht die Regierung", so Juncker.
Und von dieser Politik profitiere noch heute die Großregion sagt der Honorarkonsul des Landes, der ehemalige Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Franz Peter Basten. Luxemburg habe mit den sogenannten Tax Rulings nicht gegen nationales Recht verstoßen. Weltweit agierende Konzerne gehörten ebenfalls zum wirtschaftlichen Rückgrat des Landes wie das Bankenwesen und die Fondswirtschaft. "Wie Luxemburg dieses Paket schnürt, ist zunächst einmal eine politische Entscheidung der Luxemburger selbst."
Außerdem: "Alle Staaten und Länder machen eine Politik zur Sicherung oder zur Aufwertung von Wirtschaftsstandorten", sagt Basten. Das reiche von Milliarden-Investitionen in Infrastrukturprojekte über die direkte Zahlung von Beihilfen bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen. "Auch Deutschland hat in der Vergangenheit durch Steuergesetzgebung günstige Bedingungen für Wirtschaftsbetriebe geschaffen."
Die öffentliche Diskussion über die Steuernachlässe für Konzerne in Luxemburg hat in seinen Augen das Ausmaß einer gegen das Land gerichteten Kampagne. Es sei nicht auszuschließen, dass damit der gerade ins Amt gekommene EU-Kommissionspräsident beschädigt werden soll. Basten spricht von einer maßlosen Debatte und nennt als Beispiel die Forderung der Trierer Grünen, Juncker wegen der Affäre die Ehrenbürgerschaft Triers abzuerkennen. "Ich plädiere dafür, den Ball flachzuhalten", fordert der Honorarkonsul.
Natürlich sei es politisch falsch, einen Konzern, der Milliarden umsetzt und starke Gewinne macht, "steuerlich derart exzessiv zu privilegieren, dass die Steuerlast gegen null tendiert". Eine politische Debatte darüber sei "gut und angebracht, aber sie sollte sachlich sein".
Es sei richtig, dass die Steuernachlässe, die Luxemburg Großkonzernen gewährt habe, europarechtlich verbotene Beihilfen sein könnten. Das werde die EU-Kommission zu prüfen haben. Solche Beihilfeverfahren gebe es in allen EU-Ländern, sagt Basten und kritisiert gleichzeitig, dass dabei eine "klare und berechenbare Linie" häufig nicht auszumachen sei. Als Beispiel nennt er die von der EU-Kommission genehmigten Beihilfen für den Flughafen Hahn und die als verboten eingestuften für den Flughafen Zweibrücken.

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