Deutsche Arbeitnehmer sind nach wie vor im Großherzogtum gefragt

Wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, der hat laut Experten inzwischen Einschränkungen auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt. Dafür gebe es mehr Mitspracherechte für Betriebsräte und eine bessere Kooperation der Behörden. Dagegen sieht die Handelskammer noch keine Akzente auf dem Arbeitsmarkt.

Zunächst haben die Luxemburger Unternehmer sich selbst das Ziel gesetzt, in der "Partnerschaft für Beschäftigung" 5000 arbeitslosen Luxemburgern eine Stelle zu vermitteln. Denn seit Jahren steigt die Arbeitslosigkeit, derzeit liegt sie mit gut 17 200 Menschen bei 6,9 Prozent. Demgegenüber profitieren die gut 163 000 Grenzgänger stärker als die Luxemburger selbst von der Schaffung zusätzlicher Stellen. "Es gibt starke strukturelle Verzerrungen", bestätigt Marc Wagener von der Chambre de Commerce und fordert weitreichende Arbeitsmarktreformen wie flexiblere Arbeitszeiten sowie Reformen bei der Lohnfindung, dem Mindestlohn sowie der Aus- und Weiterbildung: "Beim Arbeitsmarkt sind noch keine echten Akzente gesetzt worden."
Nach wie vor seien deutsche Arbeitnehmer in Luxemburg gefragt, weiß Anwalt Stephan Wonnebauer: "Und allein vom EU-Recht her dürfen Grenzgänger nicht schlechter als Einheimische gestellt werden", weiß er. Allerdings stellt er eine "Aufrüstung im Arbeitsrecht" fest: "Mehr Arbeitnehmer sind über die Regeln informiert, die Unternehmen halten dagegen." Gerade bei der Wiedereingliederung von eingeschränkten Arbeitnehmern gebe es viele ungeklärte Szenarien. "Es wird zwar keiner zum Sozialfall, aber es kann schon mal passieren, dass in Luxemburg Invalidenrente gewährt wird, jemand in Deutschland aber noch eine Stundenzahl pro Tag arbeiten muss", sagt er.
Auch Unwissenheit schützt Grenzgänger vor Strafe nicht. Denn laut dem Anwalt ist manchen Grenzgängern unbekannt, dass nach 52 Wochen mit Lohnfortzahlung von 100 Prozent des Gehalts automatisch die Kündigung ausgesprochen wird.
Dafür gibt es laut Gewerkschaftsfunktionär Wolfgang Schnarrbach aber einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent bis zum bisherigen Gehalt, wenn man arbeitslos wird und einen niedriger bezahlten Job annimmt. Ihn freut das dieser Tage beschlossene neue Mitbestimmungsgesetz, das eine Freistellung für Betriebsräte nun ab 250 statt bislang 500 Mitarbeitern vorsieht. "Es gibt auch einen Anspruch auf Weiterbildung von bis zu vier Wochen pro Jahr, auch für Grenzgänger. Ein positiver Schritt für Arbeitnehmer und ihre Vertreter", sagt er. sas

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