Deutscher Fiskus treibt Steuer für Luxemburger Dienstwagen nicht ein

Luxemburg/Trier · Es dürfte nicht oft vorkommen, dass der deutsche Fiskus auf Geld verzichtet. Bei der Umsatzsteuer für luxemburgische Dienstwagen, die in Deutschland genutzt werden, ist es so. Schuld daran ist eine verworrene Gesetzeslage.

"Umsatzsteuer bei Firmenwagen." Mit dieser Nachricht überraschte das Trierer Finanzamt vor einem Jahr. Es wies darauf hin, dass nach einer Rechtsänderung im Umsatzsteuergesetz luxemburgische Unternehmen Steuern zahlen müssen für Firmenwagen, die sie deutschen Grenzpendlern auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Firmen sollten sich dafür bei dem für die Erhebung von Umsatzsteuer für luxemburgische Unternehmen in Deutschland zuständigen Finanzamt in Saarbrücken registrieren lassen. Denn das Trierer Finanzamt ist gar nicht zuständig für das Eintreiben der Umsatzsteuer von luxemburgischen Unternehmen in Deutschland.

Jedem Finanzamt in Deutschland sind bestimmte Länder zugeordnet. Machen Unternehmen aus diesem Land Umsätze in Deutschland, müssen sie die Steuern dafür an das jeweilige Finanzamt abführen. Die Trierer Behörde ist für Belgien zuständig. Die Umsatzsteuer luxemburgischer Unternehmen in Deutschland wird zentral vom Saarbrücker Finanzamt erhoben. TV-Recherchen zeigen, dass bislang kaum eine Luxemburger Firma ihre Dienstwagen für Grenzgänger angemeldet hat. Bisher hätten rund 60 Unternehmen für etwa 300 Wagen Umsätze im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung erklärt, sagt Daniel Kempf vom saarländischen Finanzministerium.

Auswirkungen auf die Pendler habe das aber nicht. Allein die Unternehmen seien für die in Deutschland genutzten Dienstwagen steuerpflichtig.

Trotzdem müssen sie vorerst nichts zahlen. Bis zur "endgültigen Klärung der Problematik auf EU-Ebene" würden die Verfahren offengehalten, so der Ministeriumssprecher. Einige Unternehmen hätten auch Einspruch gegen das Vorgehen des deutschen Fiskus' eingelegt. Sie haben sich bei der EU-Kommission über das Vorgehen beschwert. Offensichtlich ist man in Saarbrücken auch gar nicht so sicher, ob die "deutsche Verwaltungsauffassung", wie Ministeriumssprecher Kempf die Umsatzsteuerpflicht auf luxemburgische Dienstwagen nennt, überhaupt durchsetzbar ist. Kontrollen hätten bisher nicht stattgefunden. Auch hat es wohl bislang keine Anträge seitens des Saarbrücker Finanzamtes bei den Luxemburger Behörden gegeben, die Steuern bei den betreffenden Unternehmen einzutreiben. Auch das deutsche Finanzministerium hält sich zurück. Bislang lägen keine näheren Informationen zur Besteuerungspraxis vor, sagt ein Sprecher.

Kein Verfolgungseifer

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