Finanzielle Überraschung

Luxemburg · Vielen Luxemburg-Pendlern dürfte noch gar nicht bewusst sein, dass sie durch die für nächstes Jahr geplante Steuerreform womöglich weniger in der Tasche haben werden. Und das, obwohl durch die Reform die Steuerzahler im Nachbarland entlastet werden sollen.

Finanzielle Überraschung
Foto: TMVG

Stephan Wonnebauer sieht in der ab kommendem Jahr in Luxemburg geplanten Steuerreform eher Vor- als Nachteile. "Normalverdiener profitieren", sagt der Trierer Fachanwalt für Steuerrecht. Er hat sich auf die Fragen der Grenzgänger spezialisiert und geht daher davon aus, dass auch nach der Steuerreform viele Pendler zumindest nicht weniger in der Tasche haben werden.

Dem stimmt auch Christoph Knebeler vom Luxemburgischen Christlichen Gewerkschaftsbund (LCGB) grundsätzlich zu. "Mit Ausnahme der neuen Steuererleichterung für den Kauf von Fahrzeugen mit geringem oder keinem CO2-Ausstoss wie etwa Elektroautos werden deutsche Grenzgänger von den geplanten Änderungen im Bereich der Einkommenssteuererklärung profitieren können." Aber nicht alle Pendler werden später mehr in der Tasche haben.
Der Grundsatz der Steuerreform, der von Liberalen, Sozialisten und Grünen gebildeten Regierung, lautet nach monatelangen Verhandlungen: Grenzgänger werden den Luxemburgern steuerlich gleichgestellt.

In vielen Fällen hat das Vorteile. So profitierten Grenzgänger genau wie Luxemburger von der Abschaffung der Krisensteuer. Der Abzug von 0,5 Prozent vom Bruttogehalt wurde im vergangenen Jahr eingeführt. Damit sollten alle in Luxemburg tätigen Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts leisten.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise gilt als überwunden, daher entfällt auch die entsprechende Steuer. Wie bisher bleiben jährliche Einkünfte von bis zu 11 265 Euro steuerfrei. Personen mit niedrigem Einkommen würden durch die Steuerreform entlastet, sagt Knebeler. Für ein Einkommen von 30 345 Euro müssen künftig 22 statt wie derzeit 24 Prozent Steuern bezahlt werden Der Steuersatz von 39 Prozent greift durch die Reform erst ab einem Jahreseinkommen von 45 897 Euro statt bisher 41 500 Euro. Ab einem Einkommen von 150 000 Euro gilt künftig der Spitzensteuersatz von 41 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent und er greift bereits bei einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 52 882 Euro (bei Ehepaaren ab 105 764 Euro).

Geringverdiener mit einem Einkommen von 11 266 Euro bis 40 000 Euro erhalten zudem ab kommendem Jahr einen jährlichen Steuerbonus von 600 Euro. Dieser Bonus schrumpft bis zu einem Einkommen von bis zu 80 000 auf null. Alleinerziehende mit einem Gehalt von bis zu 35 000 Euro pro Jahr erhalten eine Steuergutschrift von 1500 Euro, bei höheren Einkommen bis zu 105 000 Euro beträgt der Vorteil immerhin noch 750 Euro im Jahr. Der steuerlich absetzbare Pauschalbetrag für Bausparverträge steigt von aktuell 672 auf 1344 Euro. Zudem gibt es künftig Zuschüsse für die Altersvorsorge von 3200 Euro pro Jahr.

Profitieren dürften die Grenzgänger laut Knebler auch von der Aufwertung der Essensgutscheine, den sogenannten cheque-repas Arbeitnehmer, deren Firma keine eigene Kantine hat, erhalten statt derzeit Gutscheine im Wert von 8,40 Euro cheque-repas mit einem Wert von 10,80 Euro. 60 000 Arbeitnehmer in Luxemburg erhalten diesen steuerfreien Essenszuschuss. Die Gutscheine können in Restaurants oder Geschäften eingelöst werden. Mit der Erhöhung ihres Wertes verfolgen die Luxemburger nur den Zweck, dass Arbeitnehmer entlastet werden und damit deren Kaufkraft erhöht wird. Das Geld fürs Mittagessen soll zudem in Luxemburg ausgegeben werden. Insofern sind die Gutscheine auch eine Art Wirtschaftsförderung.

Doch die Steuerreform bringt auch Nachteile für Pendler mit sich, insbesondere für Verheiratete, deren Partner nicht in Luxemburg arbeitet. Betragen die Einkünfte des Grenzgängers weniger als die Hälfte des Haushaltseinkommens, werden sie derzeit in die Steuerklasse 1a eingeordnet, liegen sie über 50 Prozent, erhalten Pendler die Steuerklasse 2. Ab kommendem Jahr wird die Steuerverwaltung verheiratete Grenzgänger auffordern, ihre finanzielle Situation zu offenbaren. Damit soll ermöglicht werden, dass die Behörde für 2018 einen "reellen" Steuersatz ermitteln kann. "Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, werden sie automatisch in der ungünstigeren Steuerklasse 1 besteuert werden, was sicherlich für eine finanzielle Überraschung sorgen dürfte", sagt Gewerkschaftsfunktionär Knebeler. Eine Übermittelung aller Informationen an das Steueramt werde "in den meisten Fällen zu einer Steigerung der Steuerlast in Luxemburg führen".

Steuerexperten schätzen, dass bei Verheirateten, die diesseits der Grenze wohnen und bei denen einer in Luxemburg 65 000 Euro brutto im Jahr verdient und der Partner in Deutschland 25 000 Euro, der Grenzgänger zwischen 200 und 300 Euro weniger netto haben wird. Bei höheren Gehältern könnte sich das Minus auch schon Mal im vierstelligen Bereich bewegen, vermuten Steuerexperten. Daher, so Knebeler, führe die Reform trotz Steuererleichterungen "für die meisten Grenzgänger eher zu einer Verschlechterung als Verbesserung ihrer finanziellen Situation."Das ändert sich für verheiratete Grenzgänger

Aktuell gelten folgende Regeln: Verheiratete Grenzgänger werden in der Steuerklasse 1a besteuert so lange ihre Einkünfte weniger als 50 Prozent des gesamten Haushaltseinkommens entsprechen. Verheiratete Grenzgänger werden in der Steuerklasse 2 besteuert, wenn sie in Luxemburg für mehr als 50 Prozent des Haushaltseinkommens besteuert werden. Sind mehr als die Hälfte der Haushaltseinkünfte im Großherzogtum zu versteuern, müssen Pendler diese unter "steuerbefreite Einkünfte" angegeben. Sie werden nur zur Bestimmung des Satzes der in Luxemburg zu versteuernden Einkünfte in Betracht gezogen. Beziehen beide Ehepartner in Luxemburg zu versteuernde Einkünfte, sind sie zusammen zu veranlagen.

Das ändert sich ab 2018: Verheiratete Grenzgänger werden automatisch in die Steuerklasse 1 eingestuft und bekommen ihr luxemburgisches Einkommen dementsprechend einzeln besteuert. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen Antrag beim luxemburgischen Steueramt stellen, damit auf Basis aller Einkünfte des Haushaltes (egal ob luxemburgisches oder deutsches Einkommen) ein globaler Steuersatz berechnet wird. Konsequenz: Grenzgängerhaushalte mit einem Verdiener in Luxemburg werden in Zukunft im Großherzogtum mit einem höheren Steuersatz besteuert werden. Grenzgänger werden die Steuerklasse 2 nur noch bekommen können, wenn mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte aus Luxemburg bezogen werden. Grenzgänger sind ab 2017 dazu verpflichtet, alle ihre Einkünfte beim luxemburgischen Steueramt anzugeben, wenn sie in den Genuss eines globalen Steuersatzes kommen möchten. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, werden sie automatisch in der ungünstigeren Steuerklasse 1 besteuert werden. (Quelle: LCGB)

Das sagt der Experte

Stephan Wonnebauer: Für ledige Grenzgänger ändert sich nichts. Sie bleiben weiter in der (schlechten) Steuerklasse 1. Sie profitieren aber von Steuererleichterungen. Für einen ledigen Grenzgänger mit einem monatlichen Verdienst von 2700 Euro macht die Verbesserung 834 Euro pro Jahr aus. Ein Alleinverdiener in Luxemburg mit 10 000 Euro brutto im Monat hat rund 2500 Euro im Jahr mehr. Betroffen von der echten Verschlechterung werden rund 14 000 Verheiratete sein, deren Ehegatte in Deutschland mehr als rund 15 000 Euro verdient. Die müssen eine Steuererklärungen in Luxemburg abgeben und werden dann eventuell aufgrund des globalen Steuersatzes etwas schlechter stehen. Die neuen Abzugsmöglichkeiten können dies zum größten Teil wieder auffangen. wieDas ändert sich

Abschaffung der Krisensteuer von 0,5 Prozent. Abflachung der Steuertabelle: Jährliche Einkünfte von 11 265 Euro oder weniger bleiben steuerbefreit, der Steuersatz von 39 Prozent gilt nun ab einem jährlichen Einkommen von 45 897 Euro. Aufwertung der Essensgutscheine (chèque-repas) von 8,40 Euro auf 10,80 Euro. Steuergutschrift von 600 Euro ab einem jährlichen Gehalt zwischen 11 266 Euro und 40 000 Euro Alleinerziehende erhalten 1500 Euro bis zu einem jährlichen Gehalt von 35 000 Euro Die Höchstbeträge für Prämien für die Altersvorsorge werden auf 3200 Euro festgelegt. (Quelle: LCGB)

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